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Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 € pro Kind – das Finanzamt prüft automatisch, ob er günstiger ist als das Kindergeld.

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei stellt. Er setzt sich aus dem sächlichen Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag) zusammen. Für 2026 beträgt der gesamte Kinderfreibetrag 9.756 € pro Kind und Elternpaar.

Zusammensetzung 2026

Freibetragje ElternteilElternpaar gesamt
Sächlicher Kinderfreibetrag3.390 €6.780 €
BEA-Freibetrag1.488 €2.976 €
Gesamt4.878 €9.756 €

Günstigerprüfung: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Eltern erhalten entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag – nicht beides gleichzeitig. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt (2026: 255 € pro Kind), während der Kinderfreibetrag erst bei der Steuererklärung wirkt. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt die vorteilhaftere Variante.

Die Rechnung: Kindergeld für ein Kind beträgt 255 € × 12 = 3.060 € pro Jahr. Der Kinderfreibetrag von 9.756 € bringt eine Steuerersparnis, die vom Grenzsteuersatz abhängt:

zu versteuerndes Einkommen (Paar)Grenzsteuersatz ca.Steuerersparnis durch FreibetragVorteil ggü. Kindergeld
50.000 €28 %ca. 2.732 €Kindergeld besser
70.000 €35 %ca. 3.415 €Freibetrag besser
90.000 €39 %ca. 3.805 €Freibetrag besser
120.000 €42 %ca. 4.098 €Freibetrag besser

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag wird günstiger als das Kindergeld, wenn die Steuerersparnis 3.060 € übersteigt. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren ist das ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 68.000 € der Fall. Bei Alleinerziehenden liegt die Schwelle bei ca. 38.000 € zu versteuerndem Einkommen.

Kinderfreibetrag und Solidaritätszuschlag

Der Kinderfreibetrag wirkt sich auch auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer aus. Bei diesen Annexsteuern werden die Kinderfreibeträge immer berücksichtigt – unabhängig davon, ob das Kindergeld oder der Freibetrag bei der Einkommensteuer günstiger ist. Das kann dazu führen, dass Eltern weniger Soli zahlen, obwohl sie Kindergeld erhalten.

Voraussetzungen

  • Kind unter 18 Jahre (oder bis 25 bei Ausbildung/Studium)
  • Kind ohne abgeschlossene Berufsausbildung (bei Volljährigen)
  • Meldung beim Einwohnermeldeamt in Deutschland oder EU/EWR

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