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Sachbezug

Sachbezüge sind geldwerte Vorteile vom Arbeitgeber (z.B. Jobticket, Tankgutscheine) bis 50 € monatlich steuerfrei.

Sachbezüge sind Leistungen des Arbeitgebers, die nicht in bar, sondern in Form von Gütern oder Dienstleistungen gewährt werden. Sie zählen grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn – es gibt jedoch attraktive Freibeträge und steuerfreie Ausnahmen.

Sachbezugsfreigrenze: 50 € pro Monat

Sachbezüge bis zu einem Wert von 50 € pro Monat sind nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Wichtig: Die Grenze gilt pro Monat und je Arbeitgeber. Gutscheine und Prepaid-Karten sind nur steuerfrei, wenn sie als Sachbezug (nicht als Geldleistung) ausgestaltet sind.

Häufige Beispiele für steuerfreie Sachbezüge

  • Tankgutscheine / Prepaid-Tankkarten (bis 50 €/Monat)
  • Einkaufsgutscheine für Supermärkte, Amazon etc. (bis 50 €/Monat)
  • Jobticket (Deutschlandticket): vollständig steuer- und sozialabgabenfrei
  • Betriebliche Kita-Zuschüsse: steuerfrei (ohne Betragsbegrenzung)
  • Gesundheitsförderung: bis 600 €/Jahr steuerfrei

Geldwerter Vorteil vs. Sachbezug

Der Begriff „geldwerter Vorteil" ist weiter gefasst und umfasst alle Vorteile aus dem Arbeitsverhältnis (inkl. Dienstwagen, Personalrabatte). Sachbezüge sind eine Unterform davon. Für den Firmenwagen gelten eigene Bewertungsregeln (1 %-Regelung oder Fahrtenbuch).

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