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Witwenrentenrechner: Anspruch und Einkommensanrechnung berechnen

Mit dem kostenlosen Witwenrentenrechner ermitteln Sie schnell und unkompliziert die Höhe Ihrer Witwen- oder Witwerrente nach neuem und altem Recht sowie den Einfluss Ihres eigenen Einkommens.

Witwenrente präzise simulieren

Die Witwen- und Witwerrente soll Hinterbliebene nach dem Verlust ihres Partners finanziell absichern. Da das eigene Einkommen ab einer bestimmten Grenze die Rentenzahlung mindert, kommt es oft zu Unklarheiten. Unser Rechner ermittelt Ihren Anspruch inklusive Freibetrag und Kinderzuschlag.

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Große vs. Kleine Witwenrente: Der Unterschied

Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet primär zwischen zwei Varianten der Hinterbliebenenrente, abhängig von Alter, Gesundheit und familiärer Situation des überlebenden Partners:

  • Kleine Witwenrente: Steht Ihnen zu, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind, nicht erwerbsgemindert sind und kein Kind erziehen. Sie beträgt 25 Prozent der Rente des verstorbenen Ehegatten und ist nach neuem Recht auf maximal 24 Monate nach dem Todesmonat begrenzt.
  • Große Witwenrente: Wird gezahlt, wenn Sie mindestens 47 Jahre alt sind (Übergangsregelung bis 2029 beachten), erwerbsgemindert sind oder ein waisenberechtigtes Kind unter 18 Jahren im eigenen Haushalt erziehen. Sie beträgt im neuen Recht 55 Prozent (im alten Recht 60 Prozent) der Rente des Verstorbenen und wird unbegrenzt gezahlt, solange Sie nicht wieder heiraten.

Einkommensanrechnung und Freibeträge für 2026

Die Witwenrente ist eine Unterhaltsersatz-Leistung. Das bedeutet: Wer über ausreichend eigenes Einkommen verfügt, erhält eine gekürzte Rente. Als Einkommen gelten Gehälter, eigene Altersrenten, Mieteinnahmen oder Zinserträge.

Es gilt ein gesetzlicher Freibetrag, der an den aktuellen Rentenwert gekoppelt ist. Da der Rentenwert 2026 bei 39,32 Euro liegt, gilt folgendes Anrechnungsschema:

HaushaltssituationFreibetrag monatlich (2026)Anrechnungssatz
Alleinstehend (ohne Kinder)1.038,05 € netto40 % des übersteigenden Nettoeinkommens
Mit 1 waisenberechtigtem Kind1.258,24 € netto40 % des übersteigenden Nettoeinkommens
Mit 2 waisenberechtigten Kindern1.478,43 € netto40 % des übersteigenden Nettoeinkommens

Was ist das Sterbevierteljahr und wie hilft es?

Die ersten drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat des Ehepartners werden als Sterbevierteljahr bezeichnet. In dieser Übergangszeit soll den Hinterbliebenen die Umstellung erleichtert werden. Deshalb gelten zwei wesentliche Vergünstigungen:

  • Auszahlung zu 100 %: Die Witwenrente beträgt im Sterbevierteljahr die volle Höhe des Rentenanspruchs des verstorbenen Ehegatten (statt 55 % bzw. 60 %).
  • Keine Einkommensanrechnung: Eigenes Einkommen des überlebenden Partners wird in diesem Zeitraum vollkommen ignoriert. Sie erhalten die volle Rente des Partners zusätzlich zu Ihrem eigenen Verdienst.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Anspruch auf die große Witwenrente besteht, wenn Sie das maßgebliche Mindestalter (im Jahr 2026 liegt dieses bei 47 Jahren) erreicht haben, erwerbsgemindert sind ODER ein minderjähriges Kind (unter 18 Jahren) in Ihrem Haushalt erziehen. Die Rente beträgt im neuen Recht 55 % und im alten Recht 60 % der Rente des verstorbenen Partners.
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