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Der Bürgergeld Rechner.

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung. Inklusive Wohnkosten und Zuverdienst-Rechner.

Haushalt

Gemeinsamer Haushalt

Wohnen & Einkommen

Wichtig für den Freibetrag.

Das Geld, das aufs Konto kommt.

Voraussichtlicher Anspruch
1.163,00 €
Monatliches Bürgergeld (Auszahlung)
Bedarfsermittlung
Regelbedarf (Haushalt)563,00 €
Kosten der Unterkunft600,00 €
Gesamtbedarf1.163,00 €
Einkommensanrechnung
Erwerbseinkommen Netto0,00 €
- Freibetrag0,00 €
= Anrechenbar-0,00 €
Gesamtes Haushaltseinkommen
1.163,00 €
(Bürgergeld + Gehalt)

Durch den Freibetrag haben Sie 0,00 € mehr zur Verfügung als ohne Arbeit.

Wie setzt sich das Bürgergeld zusammen?

Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum. Es besteht aus dem Regelbedarf (für Ernährung, Kleidung, Strom etc.) und den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung).

Regelbedarf

Alleinstehende erhalten 563 €. Partner erhalten je 506 €. Für Kinder gelten gestaffelte Sätze je nach Alter.

Wohnkosten

Miete und Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind.

Freibeträge

Wer arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten. Die ersten 100 € Brutto sind komplett anrechnungsfrei.

Lohnt sich Arbeit?

Ja, immer. Durch die Freibeträge haben Sie am Ende des Monats mehr Geld zur Verfügung als ohne Arbeit. Vom Brutto-Einkommen werden Freibeträge berechnet, die Sie zusätzlich zum Bürgergeld behalten dürfen:

  • 100 € - 520 €: 20 % anrechnungsfrei.
  • 520 € - 1.000 €: 30 % anrechnungsfrei.
  • 1.000 € - 1.200 €: 10 % anrechnungsfrei (bzw. bis 1.500 € mit Kind).

Häufige Fragen zum Bürgergeld

Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 2025 563 Euro monatlich. Hinzu kommen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) sowie ggf. Mehrbedarfe.

Weitere hilfreiche Rechner & Ratgeber

Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Offizielle Steuerdaten und Rechengrößen
Deutsche Rentenversicherung
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
Bundesgesundheitsministerium
Informationen zu Kranken- und Pflegeversicherung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.

Wichtiger Hinweis zur Berechnung

Diese Ergebnisse basieren auf den offiziellen Formeln des BMF (2026). Da individuelle steuerliche Merkmale (z.B. Freibeträge) variieren können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Mehr im Impressum.

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