BruttoNettoRechner

Brutto Netto Rechner Österreich: Ihr Nettogehalt & Sonderzahlungen

Berechnen Sie die Lohnsteuer, Sozialversicherung und das Netto-Einkommen in Österreich für das Jahr 2026. Inklusive automatischer Einbeziehung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.

Österreichische Sonderzahlungen und SV-Abzüge simulieren

Das Lohnsystem in Österreich zeichnet sich durch die traditionelle Auszahlung von 14 Gehältern pro Jahr aus. Das 13. Gehalt (Urlaubszuschuss) und das 14. Gehalt (Weihnachtsremuneration) unterliegen dabei einer stark vergünstigten Lohnsteuer. Berechnen Sie mit unserem Tool exakt, wie viel Netto Ihnen monatlich und aufs Jahr gerechnet zur Verfügung steht.

Gehaltsdaten Österreich

Urlaubs- und Weihnachtsgeld (steuerlich begünstigt)

Monatlicher Nettolohn

€ 2.454,78

Netto-Auszahlung für reguläre Arbeitsmonate (12x pro Jahr)

Netto (70%)Lohnsteuer (12%)Sozialversicherung (18%)
Monatliche Abrechnung
Monatliches / Jährliches Bruttogehalt€ 3.500,00
Sozialversicherung (18.07%)-€ 632,45
Lohnsteuer-€ 412,77
Netto mtl.€ 2.454,78
Sonderzahlungen (13. & 14.)
Brutto je Sonderzahlung€ 3.500,00
Sozialversicherung (17.07%)-€ 597,45
Lohnsteuer (begünstigt 6%)-€ 155,55
Netto je Sonderzahlung€ 2.747,00
Jährliche Lohnübersicht
Brutto Jahr€ 49.000,00
Abzüge Jahr€ 14.048,63
Netto Jahr€ 34.951,37

Berechnung abgeschlossen

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Das Lohnsteuersystem in Österreich (Stand 2026)

In Österreich gilt ein progressiver Einkommensteuertarif mit sieben Stufen. Um der schleichenden Steuererhöhung (kalte Progression) entgegenzuwirken, werden die Stufen seit 2023 jährlich automatisch an die Inflationsrate angepasst. Für das Jahr 2026 gilt folgende Lohnsteuertabelle für das steuerpflichtige Einkommen (Bruttogehalt nach Abzug der Sozialversicherung und Freibeträge):

StufeZu versteuerndes Einkommen (jährlich)Grenzsteuersatz
1. Stufebis 13.539 €0 % (steuerfreies Existenzminimum)
2. Stufeüber 13.539 € bis 21.992 €20 %
3. Stufeüber 21.992 € bis 36.458 €30 %
4. Stufeüber 36.458 € bis 70.365 €40 %
5. Stufeüber 70.365 € bis 104.859 €48 %
6. Stufeüber 104.859 € bis 1.000.000 €50 %
7. Stufeüber 1.000.000 €55 %

13. und 14. Gehalt: Die steuerlich begünstigten Sonderzahlungen

Das 13. Gehalt (Urlaubszuschuss) und das 14. Gehalt (Weihnachtsremuneration) sind in Österreich tariflich oder vertraglich fest verankert. Diese Sonderzahlungen werden steuerlich deutlich milder behandelt als die regulären 12 Monatsgehälter:

  • Steuerfreibetrag: Die ersten 620,00 Euro an Sonderzahlungen pro Kalenderjahr sind komplett lohnsteuerfrei.
  • Begünstigter Steuersatz: Lohnsteuerpflichtige Beträge oberhalb des Freibetrags werden innerhalb der sogenannten Jahressechstegrenze mit einem pauschalen Satz von nur 6,00 Prozent besteuert (anstatt des progressiven Normaltarifs von bis zu 50 %).
  • Sozialversicherung: Auf Sonderzahlungen fällt ein verringerter Sozialversicherungsbeitrag von pauschal 17,07 Prozent an (Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung).

Sozialversicherungsabzüge und Entlastungen für Arbeitnehmer

Die Sozialversicherung in Österreich (ASVG) ist ein Pflichtsystem. Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Neben den Standard-Beitragssätzen existieren spezielle Begünstigungen und Obergrenzen:

1. Entlastung für geringe Einkommen

Um Geringverdiener gezielt zu entlasten, wird der Arbeitslosenversicherungsbeitrag (regulär 2,95 % für den Arbeitnehmer) bei monatlichen Gehältern unter 2.630 Euro gestaffelt abgesenkt. Wer weniger als 2.225 Euro Brutto verdient, zahlt 0,00 % Arbeitslosenversicherung.

2. Die Höchstbeitragsgrundlage

Die Höchstbeitragsgrundlage (2026: 6.930,00 Euro monatlich bzw. 13.860 Euro jährlich für Sonderzahlungen) deckelt die Beiträge. Höhere Einkommensteile sind beitragsfrei, wodurch der prozentuale Lohnabzug bei sehr gut verdienenden Angestellten sinkt (Regressions-Effekt).

3. Steuerabsetzbeträge

Steuerabsetzbeträge verringern direkt den errechneten Lohnsteuerbetrag (im Gegensatz zu Freibeträgen, die nur die Bemessungsgrundlage senken). Die wichtigsten sind: Der **Verkehrsabsetzbetrag** (steht jedem Arbeitnehmer in Österreich zur Abgeltung der Fahrtkosten zur Arbeit zu) sowie der **Familienbonus Plus** (ein steuerlicher Absetzbetrag von bis zu 2.000 € pro Kind und Jahr, der die Lohnsteuer bis auf Null senken kann).

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Im Jahr 2026 wurden die Tarifgrenzen angehoben, um die kalte Progression auszugleichen. Der Eingangssteuersatz beginnt bei 20 Prozent für Einkommen über 13.539 Euro jährlich. Der Spitzensteuersatz beträgt 55 Prozent für Einkommensanteile über 1.000.000 Euro im Jahr.
Wichtiger Hinweis zur BerechnungDiese Ergebnisse basieren auf den offiziellen Formeln des BMF (2026). Da individuelle steuerliche Merkmale (z.B. Freibeträge) variieren können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung.Mehr im Impressum.
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