Krankenzusatzversicherung Vergleich.
Bessere Leistungen beim Arzt, im Krankenhaus und bei alternativen Heilmethoden.
Bei dem mit einem Stern (*) gekennzeichneten Vergleichsrechner handelt es sich um ein Affiliate-Angebot unseres Partners TARIFCHECK24 GmbH (Zollstr. 11b, 21465 Wentorf bei Hamburg). Wenn Sie diesen Rechner nutzen und einen Vergleich durchführen, einen Vertrag abschließen oder eine Anfrage senden, erhalten wir unter Umständen eine Tippgeber-Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen hierdurch keine Nachteile, zusätzlichen Kosten oder preislichen Unterschiede. Wir sind Tippgeber, nicht der Vermittler. Der eigentliche Vermittler der Versicherungsleistung ist die TARIFCHECK24 GmbH.
Lücken der gesetzlichen Kasse schließen
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur eine medizinische Grundversorgung ab. Komfortleistungen wie Einbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, Erstattungen für Sehhilfen oder Naturheilverfahren beim Heilpraktiker müssen gesetzlich Versicherte selbst zahlen. Eine Krankenzusatzversicherung schließt diese Lücken individuell.
Privatpatient im Krankenhaus
Mit einer stationären Zusatzversicherung sichern Sie sich Chefarztbehandlung und die Unterbringung im ruhigen Ein- oder Zweibettzimmer.
Naturheilkunde & Sehhilfen
Erhalten Sie Zuschüsse für alternative Medizin (Heilpraktiker), Brillen, Kontaktlinsen sowie erweiterte Vorsorgeuntersuchungen.
Häufige Fragen zur Krankenzusatzversicherung
Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026
Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.
Wichtiger Hinweis zur Berechnung
Diese Ergebnisse basieren auf den offiziellen Formeln des BMF (2026). Da individuelle steuerliche Merkmale (z.B. Freibeträge) variieren können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Mehr im Impressum.