Abfindungsrechner 2026
Berechnen Sie Ihr Netto-Auszahlungsergebnis einer Abfindung unter Berücksichtigung der steuermindernden Fünftelregelung.
Abfindungen sind in Deutschland per Gesetz sozialabgabenfrei (§ 14 SGB IV), müssen aber im Jahr der Auszahlung voll als Einkommen versteuert werden. Unser Rechner wendet automatisch die für Sie günstigere Fünftelregelung gemäß § 34 EStG an.
Was ist die Fünftelregelung bei einer Abfindung?
Eine Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird in Deutschland als „außerordentliche Einkunft“ (§ 34 EStG) begünstigt besteuert. Da eine Einmalzahlung das zu versteuernde Einkommen stark erhöht, schützt die Fünftelregelung Sie vor einer extremen Progression (der sogenannten „Steuerprogression“).
Wie funktioniert die Besteuerungsberechnung?
- Die Einkommensteuer wird zuerst auf Ihr normales Jahresgehalt ohne die Abfindung berechnet.
- Anschließend wird ein Fünftel (20 %) der Abfindungssumme zum regulären Jahresgehalt addiert und darauf die Lohnsteuer berechnet.
- Die Differenz dieser beiden Steuerbeträge wird mit fünf multipliziert. Das ergibt die Lohnsteuer auf die Abfindung.
Häufig gestellte Fragen zur Abfindung (FAQ)
Sind Abfindungen sozialabgabenpflichtig?
Nein. Abfindungen, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, gelten nicht als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Es fallen also 0 % Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.
Wann lohnt sich die Fünftelregelung besonders?
Die Fünftelregelung wirkt sich umso vorteilhafter aus, je geringer Ihr reguläres zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Auszahlung ist. Befinden Sie sich ohnehin bereits im Spitzensteuersatz, ist der Spareffekt geringer.