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Finanzwissen & Berechnung

Rentenbesteuerung Rechner.

Brutto ist nicht gleich Netto – auch bei der Rente. Ermitteln Sie Ihren Auszahlungsbetrag.

Rentendaten

2026

Bestimmt den Besteuerungsanteil (Kohortenprinzip).

8% oder 9%

Beeinflusst PV-Beitrag.

Netto Rente
1.322,26 €

Auszahlungsbetrag (nach Abzügen)


Netto (88%) Steuern (0%) Sozialabgaben (12%)

Steuerabzug

Besteuerungsanteil83.0%
Lohnsteuer-4,49 €
Steuern Gesamt-4,49 €

Sozialversicherung

Krankenversicherung (~8,15%) (8,15%)-122,25 €
Pflegeversicherung (3,4/4,0%) (3,4%)-51,00 €
SV Gesamt-173,25 €

Muss ich als Rentner Steuern zahlen?

Ja, Renten sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Seit 2005 läuft die Umstellung auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet: Während der Erwerbsphase können Sie Ihre Rentenbeiträge zunehmend steuerlich absetzen, dafür müssen Sie die Rente im Alter versteuern.

Wie viel Steuern Sie tatsächlich zahlen müssen, richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns und dem damit verknüpften steuerpflichtigen Rentenanteil. Dieser Satz bleibt für Sie das gesamte Leben lang unveränderlich (Kohortenprinzip).

Der nicht steuerpflichtige Teil wird als fester Euro-Freibetrag im ersten vollen Rentenjahr ermittelt und bleibt lebenslang steuerfrei.

Kohortenprinzip

Der steuerpflichtige Anteil steigt jährlich für jeden neuen Rentnerjahrgang an. Das Wachstumschancengesetz hat diesen Anstieg ab dem Jahr 2023 jedoch halbiert: Statt um 1,0 Prozentpunkt steigt der steuerpflichtige Anteil nun nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Die vollständige Besteuerung von 100 % wird dadurch erst im Jahr 2058 erreicht.

Neurentenjahrgang 2026: 84 % steuerpflichtig

Steuerpflichtiger Anteil nach Rentenbeginn

Jahr des RenteneintrittsSteuerpflichtiger Anteil
202080,0 %
202181,0 %
202282,0 %
202382,5 %
202483,0 %
202583,5 %
202684,0 %
203086,0 %
204091,0 %
2058100,0 %

Wann muss ich eine Steuererklärung machen?

Viele Rentner müssen trotz der Steuerpflicht keine Einkommensteuer zahlen, da ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt. Im Jahr 2026 liegt dieser voraussichtlich bei 12.348 Euro für Ledige (Doppelter Betrag für Verheiratete).

Beispiel: Rentenbeginn im Jahr 2026

  • Bruttorente: 1.500 € / Monat (= 18.000 € / Jahr)
  • Steuerpflichtiger Anteil (84 %): 15.120 €
  • Persönlicher Freibetrag (dauerhaft): 2.880 €
  • Abzug Sozialabgaben (ca. 11 %): 1.980 € (voll abziehbar)
  • Werbungskostenpauschale für Rentner: 102 €
  • Sonderausgabenpauschale: 36 €
  • Zu versteuerndes Einkommen: 13.002 €

Das zu versteuernde Einkommen liegt über dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Es fällt eine geringe Einkommensteuer an (berechenbar mit unserem Tool oben).

Häufige Fragen

Ja, Renten sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Wie viel Sie zahlen, hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab: Wer 2026 in Rente geht, muss 86 % der Bruttorente versteuern. Der restliche Anteil bleibt als persönlicher Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Ab 2058 werden Neurenten zu 100 % besteuert.

Rentner zahlen den vollen Beitragssatz zur Pflegeversicherung (4,0 % bzw. 3,4 % mit Kindern) und den halben Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (7,3 % plus halber Zusatzbeitrag). Insgesamt werden damit rund 11 % bis 12 % der Bruttorente für Sozialabgaben einbehalten – die andere Hälfte der Krankenversicherung trägt die Rentenversicherung.

Eine Steuererklärung ist Pflicht, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt (2026: 12.348 €). Da Renten nur teilweise besteuert werden und es Abzüge gibt (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, ggf. Werbungskosten), liegt die tatsächliche Grenze oft bei einer Bruttorente von ca. 1.600–1.800 € monatlich.

Der Rentenfreibetrag wird im Jahr des Rentenbeginns festgelegt und bleibt dann dauerhaft gleich. Wer 2026 in Rente geht, hat einen Freibetrag von 14 % der ersten vollen Jahresbruttorente. Bei einer Bruttorente von 18.000 € im Jahr wären 2.520 € dauerhaft steuerfrei.

Von Doppelbesteuerung spricht man, wenn die Steuerbelastung auf die Rentenbeiträge während des Berufslebens und auf die Rentenauszahlung zusammen höher ist als die Rente selbst (nach Abzug des Freibetrags). Der Bundesfinanzhof hat Maßstäbe gesetzt, die insbesondere Bestandsrentner betreffen können. Betroffene sollten Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.

Weitere hilfreiche Rechner & Ratgeber

Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Offizielle Steuerdaten und Rechengrößen
Deutsche Rentenversicherung
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
Bundesgesundheitsministerium
Informationen zu Kranken- und Pflegeversicherung

Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.

Wichtiger Hinweis zur BerechnungDiese Ergebnisse basieren auf den offiziellen Formeln des BMF (2026). Da individuelle steuerliche Merkmale (z.B. Freibeträge) variieren können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung.Mehr im Impressum.
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