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Altersteilzeit Rechner.

Weniger arbeiten, aber mehr als die Hälfte verdienen. Simulieren Sie Ihr Gehalt.

Arbeitszeit & Gehalt
20%

Gesetzliches Minimum: 20%. Viele Tarifverträge bieten mehr (z.B. 30%).

Altersteilzeit Netto
2.528,81 €
Auszahlungsbetrag (ATZ)
2.874,87 €
Zum Vergleich: Vollzeit Netto
% des bisherigen Nettos
Zusammensetzung
Halbiertes Brutto2.250,00 €
Regel-Netto (aus 50%)1.628,81 €
+ Aufstockung (20%)+900,00 €
Vorteil

Obwohl Sie nur **50% arbeiten**, erhalten Sie dank der Aufstockung **88% Ihres bisherigen Nettos**.

Die Aufstockung ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das ist in dieser Schnellrechnung nicht berücksichtigt.

Wichtiger Hinweis zur BerechnungDiese Ergebnisse basieren auf den offiziellen Formeln des BMF (2026). Da individuelle steuerliche Merkmale (z.B. Freibeträge) variieren können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung.Mehr im Impressum.

Wie funktioniert die Altersteilzeit 2026?

Bei der Altersteilzeit halbieren Sie Ihre Arbeitszeit, erhalten aber deutlich mehr als das halbe Gehalt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, das Gehalt um mindestens 20 % des Regelarbeitsentgelts aufzustocken.

Das Gehalt

  • 50% des bisherigen Bruttogehalts (steuerpflichtig).
  • + Aufstockung (mind. 20%, oft mehr durch Tarif). Steuer- und beitragsfrei!

Die Rente

Keine Sorge um die Rente: Der Arbeitgeber muss auch die Rentenbeiträge aufstocken – meist auf mindestens 90 % oder 95 % des Vollzeit-Niveaus.

Gleichverteilung vs. Blockmodell

Beim Gleichverteilungsmodell arbeiten Sie über die gesamte Dauer 50 %. Beim **Blockmodell** arbeiten Sie in der ersten Phase weiter Vollzeit (Arbeitsphase) und sind in der zweiten Phase freigestellt (Freistellungsphase). Das Gehalt ist in beiden Phasen gleich hoch (das Altersteilzeit-Entgelt).

Weitere hilfreiche Rechner & Ratgeber

Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Offizielle Steuerdaten und Rechengrößen
Deutsche Rentenversicherung
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
Bundesgesundheitsministerium
Informationen zu Kranken- und Pflegeversicherung

Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.

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