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Was kostet ein Arbeitnehmer?

Berechnen Sie die tatsächliche Arbeitgeberbelastung inklusive aller Umlagen und Nebenkosten für 2026.

Einstellungen

Gesamtkosten Arbeitgeber
5.212,08 €
pro Monat
Kostenaufstellung
Bruttogehalt4.166,67 €
Sozialabgaben (AG-Anteil)
Rentenversicherung387,50 €
Krankenversicherung337,50 €
Arbeitslosenvers.54,17 €
Pflegeversicherung75,00 €
Summe Sozialabgaben854,17 €
Umlagen & BG
U1 (Krankheit)100,00 €
U2 (Mutterschaft)18,33 €
U3 (Insolvenz)6,25 €
Berufsgenossenschaft66,67 €
Summe Umlagen191,25 €

Was kostet ein Arbeitnehmer wirklich?

Das Bruttogehalt ist nur ein Teil der Wahrheit. Als Arbeitgeber müssen Sie zusätzlich die sogenannten Lohnnebenkosten tragen.

Sozialversicherung (AG-Anteil)

  • Rentenversicherung9,3%
  • Krankenversicherung7,3% + ½ Zusatz
  • Pflegeversicherung2,4%
  • Arbeitslosenvers.1,3%

Zusätzliche Umlagen

  • U1 (Lohnfortzahlung)ca. 1,0% - 4,0%
  • U2 (Mutterschaft)ca. 0,4% - 0,6%
  • U3 (Insolvenzgeld)0,15%
  • Berufsgenossenschaftca. 1,6% (Branche)

Das Umlageverfahren erklärt

Arbeitgeber nehmen an verschiedenen Ausgleichsverfahren teil, um finanzielle Belastungen durch Krankheit oder Schwangerschaft von Mitarbeitern abzufedern.

  • U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall): Erstattet Arbeitgebern (bis 30 Mitarbeiter) einen Teil des fortgezahlten Lohns bei Krankheit.
  • U2 (Mutterschaftsgeld): Finanziert den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und das Entgelt bei Beschäftigungsverboten für werdende Mütter.
  • U3 (Insolvenzgeldumlage): Sichert die Zahlung von Insolvenzgeld an Arbeitnehmer, falls der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird.

Beispielrechnung: Gesamtkosten

Wie hoch ist der Aufschlag auf das Bruttogehalt wirklich? Hier eine grobe Orientierung (Faktor ca. 1,21):

BruttogehaltLohnnebenkosten (ca. 21%)Gesamtkosten AG
30.000 €+ 6.300 €36.300 €
50.000 €+ 10.500 €60.500 €
80.000 €+ 16.800 €96.800 €

Häufige Fragen zu den Arbeitgeber-Lohnnebenkosten

Die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers (auch Arbeitgeberanteile genannt) setzen sich aus den gesetzlichen Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie den Umlagen U1 (Krankheit), U2 (Mutterschaft), U3 (Insolvenzgeld) und dem Beitrag zur Berufsgenossenschaft zusammen.

Weitere hilfreiche Rechner & Ratgeber

Tabelle: Sozialversicherungsbeiträge und Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (West/Ost)
VersicherungszweigBeitragssatz 2026ArbeitnehmeranteilBemessungsgrenze
Rentenversicherung18,6%50%
West: 96.600 € (Prognose)
Ost: 96.600 € (Prognose)
Arbeitslosenversicherung2,6%50%
West: 96.600 € (Prognose)
Ost: 96.600 € (Prognose)
Krankenversicherung14,6% (Prognose)
+ 2,2% (Prognose) Zusatzbeitrag
50% (auch auf Zusatzbeitrag)66.150 € (Prognose)
Pflegeversicherung3,4%50%66.150 € (Prognose)

Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Offizielle Steuerdaten und Rechengrößen
Deutsche Rentenversicherung
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
Bundesgesundheitsministerium
Informationen zu Kranken- und Pflegeversicherung

Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.

Wichtiger Hinweis zur Berechnung

Diese Ergebnisse basieren auf den offiziellen Formeln des BMF (2026). Da individuelle steuerliche Merkmale (z.B. Freibeträge) variieren können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Mehr im Impressum.

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