Kurzarbeit Rechner.
Ermitteln Sie Ihre finanziellen Einbußen und das voraussichtliche Kurzarbeitergeld im Handumdrehen.
Gehaltsdaten
€
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0% (Kurzarbeit Null)50%100% (Vollzeit)
% Gehalt
Voraussichtliche Auszahlung
1.721,14 €
Gesamt Netto (Gehalt + KUG)
Zusammensetzung
Rest-Gehalt (Netto)1.180,71 €
+ Kurzarbeitergeld540,43 €
KUG-Satz: 60% der Netto-Differenz.
Verlust
Differenz zum regulären Netto:
353,97 € *
*Schätzung basierend auf Pauschal-Netto.
Wichtiger Hinweis zur BerechnungDiese Ergebnisse basieren auf den offiziellen Formeln des BMF (2026). Da individuelle steuerliche Merkmale (z.B. Freibeträge) variieren können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung.Mehr im Impressum.
Wie funktioniert das Kurzarbeitergeld 2026?
Wenn Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit anordnet, erhalten Sie für die ausgefallenen Arbeitsstunden das Kurzarbeitergeld (KUG).
Höhe des KUG
- 60 % des entgangenen Netto-Entgelts (Basis-Satz).
- 67 % wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt.
Berechnung
Das Kurzarbeitergeld berechnet sich aus der Differenz zwischen dem pauschalierten Soll-Netto und dem Ist-Netto.
Wird das KUG besteuert?
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem **Progressionsvorbehalt**.
Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld (KUG)
Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich?▲
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % des entgangenen pauschalierten Nettoentgelts, bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind 67 %.
Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?▲
Grundsätzlich bis zu 12 Monate. In außergewöhnlichen Situationen (z.B. COVID) konnte die Bezugsdauer per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Welche Voraussetzungen gibt es für Kurzarbeitergeld?▲
Der Betrieb muss einen erheblichen Arbeitsausfall (mindestens 10 % der Belegschaft betroffen, mehr als 10 % Entgeltausfall) nachweisen. Zudem muss eine Betriebsvereinbarung oder tarifliche Regelung vorliegen.
Ist Kurzarbeitergeld steuerpflichtig?▲
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz, der auf Ihre übrigen Einkünfte angewendet wird.
Darf ich während Kurzarbeit hinzuverdienen?▲
Ja, systemrelevante und geringfügige Beschäftigungen (Minijob) sind unter bestimmten Bedingungen anrechnungsfrei. Andere Hinzuverdienste werden jedoch auf das KUG angerechnet.
Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Offizielle Steuerdaten und Rechengrößen
Deutsche RentenversicherungBeitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
BundesgesundheitsministeriumInformationen zu Kranken- und Pflegeversicherung
Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.