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Midijob-Rechner: Gehalt im Übergangsbereich

Berechne deine reduzierten Sozialabgaben und dein Nettogehalt im Übergangsbereich (Midijob) für 2024, 2025 und 2026.

Midijob-Rechner
Netto-Gehalt (Monat)
1.015,81 €
Nettogehalt nach Abzug aller Lohnsteuern und ermäßigter Sozialabgaben.
Deine Ersparnis im Midijob

Durch die Midijob-Regelungen zahlst du deutlich weniger Sozialabgaben als bei einer regulären Beschäftigung. Dein Arbeitgeber übernimmt dafür einen größeren Anteil.

Regulärer AN-Anteil (ohne Midijob-Privileg)258,60 €
Reduzierter AN-Anteil (Midijob)184,19 €
Deine Ersparnis+ 74,41 €
Deine Midijob-Berechnung
VersicherungszweigGesamtbeitragArbeitnehmer (Du)Arbeitgeber
Rentenversicherung (RV)201,48 €79,49 €121,99 €
Arbeitslosenversicherung (AV)28,16 €11,11 €17,05 €
Krankenversicherung (KV)185,24 €73,08 €112,16 €
Pflegeversicherung (PV)40,01 €20,51 €19,50 €
Sozialabgaben Gesamt454,89 €184,19 €270,70 €

Steuern

Lohnsteuer-0,00 €
Kirchensteuer-0,00 €
Steuern Gesamt-0,00 €

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Wichtiger Hinweis zur BerechnungDiese Ergebnisse basieren auf den offiziellen Formeln des BMF (2026). Da individuelle steuerliche Merkmale (z.B. Freibeträge) variieren können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung.Mehr im Impressum.

Was ist ein Midijob und wie funktioniert der Übergangsbereich?

Der Midijob beschreibt Arbeitsverhältnisse, die finanziell oberhalb eines Minijobs, aber unterhalb einer regulären Beschäftigung liegen. Der gesetzliche Gesetzgeber hat diesen **Übergangsbereich** (von 603,01 € bis 2.000,00 € brutto im Monat für das Jahr 2026) geschaffen, um den Einstieg in sozialversicherungspflichtige Arbeit attraktiver zu gestalten.

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Reduzierte Abgaben: Deutlich geringere SV-Beiträge als bei normalen Jobs.
  • Voller Schutz: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab Tag 1.
  • Volle Rente: Rentenansprüche werden auf Basis des vollen Bruttogehalts berechnet, nicht auf Basis der reduzierten Beiträge.

Grenzwerte 2024 bis 2026:

  • 2026: 603,01 € bis 2.000,00 € monatlich (Geringfügigkeitsgrenze stieg auf 603 €)
  • 2025: 556,01 € bis 2.000,00 € monatlich
  • 2024: 538,01 € bis 2.000,00 € monatlich

Das Berechnungsverfahren im Detail

Die Entlastung der Arbeitnehmer erfolgt über eine mathematische Reduzierung der Bemessungsgrundlage. Der Arbeitnehmer zahlt Beiträge nicht auf sein tatsächliches Brutto, sondern auf die verringerte beitragspflichtige Einnahme (BE des Arbeitnehmers).

Gleichzeitig zahlt der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil auf Basis des echten Bruttolohns. Die Differenz zwischen dem Gesamtbeitrag (berechnet anhand der Gesamt-BE) und dem reduzierten Arbeitnehmerbeitrag wird dem Arbeitgeber auferlegt. Dadurch steigt die Abgabenkurve für den Arbeitnehmer sanft an und erreicht erst bei exakt 2.000,00 € die normale Beitragshöhe.

Besonderheiten in der Rentenversicherung

Seit der Reform der Gleitzone zum Übergangsbereich im Jahr 2019 und den Anpassungen bis 2026 ist gesetzlich garantiert, dass die **Rentenansprüche von Midijobbern nicht geschmälert werden**.

Obwohl du als Arbeitnehmer reduzierte Beiträge in die Rentenkasse einzahlst, berechnet die Deutsche Rentenversicherung deine spätere Rente so, als hättest du den vollen Rentenbeitrag auf dein echtes Bruttogehalt gezahlt. Das macht den Midijob zu einer hervorragenden Brücke in die Altersvorsorge.

Häufige Fragen zum Midijob-Rechner

Ein Midijob ist ein Beschäftigungsverhältnis im sogenannten **Übergangsbereich**. Seit dem 1. Januar 2026 liegt dieser bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 603,01 € bis 2.000,00 €. Zuvor lag der Bereich bei 556,01 € bis 2.000,00 € (2025) und 538,01 € bis 2.000,00 € (2024).

Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Offizielle Steuerdaten und Rechengrößen
Deutsche Rentenversicherung
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
Bundesgesundheitsministerium
Informationen zu Kranken- und Pflegeversicherung
Sozialgesetzbuch (SGB IV) § 20Deutsche Rentenversicherung - Beschäftigung im Übergangsbereich

Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.

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