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Studium & Beruf

Dein Gehalt als Werkstudent.

Nutze das Werkstudentenprivileg. Berechne, wie viel Netto dir wirklich bleibt.

Job Details

Stundenlohn

Dein Netto als Werkstudent
883,64 €
Monatliches Netto
Abzüge
Brutto974,25 €
Rentenversicherung (9,3%)
-90,61 €
Steuern
-0,00 €
Kranken/Pflege/Arbeitslos.0,00 €

*KV/PV musst du selbst zahlen (studentische KV ca. 120€).

Vorteil

Im Vergleich zu einem normalen Arbeitnehmer sparst du ca.:

109,12 €

pro Monat (durch Wegfall von KV/PV/AV vom Brutto).

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Was ist das Werkstudentenprivileg?

Als Werkstudent (immatrikuliert, max. 20h/Woche Arbeit) sind Sie von den meisten Sozialabgaben befreit. Sie zahlen lediglich Beiträge zur Rentenversicherung (9,3%).

Sie zahlen NICHT:

  • Krankenversicherung (vom Gehalt)*
  • Pflegeversicherung (vom Gehalt)*
  • Arbeitslosenversicherung

*Sie müssen sich jedoch selbst studentisch versichern (ca. 120€/Monat).

Sie zahlen:

  • Rentenversicherung (9,3%)
  • Lohnsteuer (falls Gehalt über Freibetrag)
  • Kirchensteuer (falls Mitglied)

Wann lohnt es sich?

Das Modell lohnt sich fast immer, wenn Sie mehr als 538 € (Minijob-Grenze) verdienen. Sie haben deutlich mehr Netto vom Brutto als ein normaler Arbeitnehmer im gleichen Job.

Achtung bei der 20-Stunden-Regel

Während des Semesters dürfen Sie maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien gilt diese Grenze nicht – das Privileg bleibt bestehen.

Häufige Fragen zum Werkstudenten-Gehalt

Das Werkstudentenprivileg befreit immatrikulierte Studierende, die während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, von den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es fällt lediglich der Rentenversicherungsbeitrag von 9,3 % an.

Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Offizielle Steuerdaten und Rechengrößen
Deutsche Rentenversicherung
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
Bundesgesundheitsministerium
Informationen zu Kranken- und Pflegeversicherung
Deutsches Studentenwerk - Werkstudent

Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.

Wichtiger Hinweis zur BerechnungDiese Ergebnisse basieren auf den offiziellen Formeln des BMF (2026). Da individuelle steuerliche Merkmale (z.B. Freibeträge) variieren können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung.Mehr im Impressum.
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