Was ist das Werkstudentenprivileg?
Als Werkstudent (immatrikuliert, max. 20h/Woche Arbeit) sind Sie von den meisten Sozialabgaben befreit. Sie zahlen lediglich Beiträge zur Rentenversicherung (9,3%).
Sie zahlen NICHT:
- Krankenversicherung (vom Gehalt)*
- Pflegeversicherung (vom Gehalt)*
- Arbeitslosenversicherung
*Sie müssen sich jedoch selbst studentisch versichern (ca. 120€/Monat).
Sie zahlen:
- Rentenversicherung (9,3%)
- Lohnsteuer (falls Gehalt über Freibetrag)
- Kirchensteuer (falls Mitglied)
Wann lohnt es sich?
Das Modell lohnt sich fast immer, wenn Sie mehr als 538 € (Minijob-Grenze) verdienen. Sie haben deutlich mehr Netto vom Brutto als ein normaler Arbeitnehmer im gleichen Job.
Achtung bei der 20-Stunden-Regel
Während des Semesters dürfen Sie maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien gilt diese Grenze nicht – das Privileg bleibt bestehen.