Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird direkt vom Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Arbeitgeber fungiert dabei als Quellensteuerabzugsverpflichteter.
Berechnung der Lohnsteuer 2026
Die Lohnsteuer wird anhand des Einkommensteuertarifs (§ 32a EStG) berechnet. Der Steuertarif 2026 hat folgende Progressionszonen:
| Zone | zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|---|
| Nullzone | 0 – 12.348 € | 0 % |
| Progressionszone 1 | 12.349 – 17.005 € | 14 % – ca. 24 % |
| Progressionszone 2 | 17.006 – 66.760 € | ca. 24 % – 42 % |
| Proportionalzone 1 | 66.761 – 277.825 € | 42 % |
| Proportionalzone 2 | ab 277.826 € | 45 % (Reichensteuer) |
Einflussfaktoren auf die Lohnsteuer
Die Höhe der Lohnsteuer hängt von mehreren Faktoren ab:
- Steuerklasse: bestimmt Freibeträge und Pauschalen beim Lohnsteuerabzug
- Kinderfreibeträge: reduzieren die Lohnsteuer bei Steuerklassen I–IV
- Kirchensteuerpflicht: 8 % (Bayern/BaWü) oder 9 % der Lohnsteuer
- Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte: z. B. für hohe Werbungskosten oder Behinderung
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer, ab 2021 mit Freigrenze (ca. 18.130 € Lohnsteuer/Jahr)
Lohnsteuerklassen im Vergleich
Die Steuerklasse beeinflusst maßgeblich die monatliche Lohnsteuer. Beispiel bei 4.000 € Brutto monatlich (keine Kinder, keine Kirchensteuer, 2026):
| Steuerklasse | Lohnsteuer ca. |
|---|---|
| I | 475 € |
| III | 155 € |
| IV | 475 € |
| V | 780 € |
Lohnsteuer und Steuererklärung
Die gezahlte Lohnsteuer wird bei der Einkommensteuererklärung als Vorauszahlung angerechnet. Hat der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer einbehalten – etwa weil hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden – erstattet das Finanzamt die Differenz. Im Schnitt erhalten Arbeitnehmer rund 1.100 € zurück. Besonders bei Steuerklassenkombination III/V ist eine Steuererklärung sogar Pflicht, da hier oft Nachzahlungen anfallen.