Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können ihre Steuerklassenkombination einmal pro Jahr beim Finanzamt wechseln. Ziel ist es, die monatlichen Steuerabzüge optimal auf die Einkommenssituation abzustimmen.
Mögliche Steuerklassenkombinationen für Ehepaare
- IV / IV: Beide Partner ähnliches Einkommen – faire monatliche Aufteilung
- III / V: Deutlicher Einkommensunterschied – der Besserverdienende wählt III
- IV / IV mit Faktor: Monatlich korrekte Steuer, kein Ausgleich bei der Steuererklärung
Wann lohnt sich welche Kombination?
Die Kombination III/V ist vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Der Partner in Klasse III zahlt sehr wenig Lohnsteuer, der Partner in Klasse V erheblich mehr – zusammen aber oft ähnlich wie bei IV/IV. Da III/V oft zu Nachzahlungen führt, ist IV/IV mit Faktor meist die bessere Wahl.
So wechseln Sie die Steuerklasse
- Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel" beim zuständigen Finanzamt stellen
- Oder: Online über das Portal ELSTER (www.elster.de)
- Frist: Bis zum 30. November für das laufende Jahr
- Der Wechsel wirkt ab dem Folgemonat nach dem Antrag
Sonderfall: Heirat und Scheidung
Im Heiratsjahr können Ehepartner sofort die Kombination wechseln. Im Trennungsjahr gelten bis zum Jahresende noch die günstigeren Ehegatten-Steuerklassen.