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Werbungskosten

Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen senken – die Pauschale beträgt 1.230 € pro Jahr.

Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit dienen (§ 9 EStG). Sie werden vom Bruttolohn abgezogen und senken so das zu versteuernde Einkommen. Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 € pro Jahr, auch ohne Nachweise.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag vs. tatsächliche Kosten

Die Pauschale von 1.230 € wird automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Erst wenn die tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, lohnt es sich, sie in der Steuererklärung einzeln nachzuweisen. Jeder Euro über 1.230 € bringt eine zusätzliche Steuerersparnis.

Die wichtigsten Werbungskosten 2026

Werbungskosten-ArtHöhe / Regelung
Pendlerpauschale0,30 € je km (ab 21. km: 0,38 €)
Homeoffice-Pauschale6 € pro Tag, max. 1.260 € (210 Tage)
ArbeitsmittelPC, Laptop, Software – bis 952 € brutto sofort absetzbar
FortbildungskostenKursgebühren, Fachliteratur, Reisekosten – voll absetzbar
BerufskleidungTypische Arbeitskleidung (Schutzkleidung, Uniform) – voll absetzbar
KontoführungsgebührPauschale 16 € ohne Nachweis
BewerbungskostenPauschale ca. 8,50 € je Bewerbung (mit Mappe)
UmzugskostenPauschale 886 € (beruflich veranlasst)
Doppelte HaushaltsführungMiete bis 1.000 €/Monat + Familienheimfahrten

Homeoffice-Pauschale 2026

Seit 2023 können Arbeitnehmer für jeden Tag im Homeoffice pauschal 6 € pro Tag als Werbungskosten absetzen, maximal für 210 Tage pro Jahr (1.260 €). Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich – die Arbeit am Küchentisch reicht aus. Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskosten-Pauschale eingerechnet und bringt nur dann einen Vorteil, wenn die Summe aller Werbungskosten 1.230 € übersteigt.

Pendlerpauschale

Für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können pro Arbeitstag und Entfernungskilometer 0,30 € angesetzt werden. Ab dem 21. Kilometer steigt die Pauschale auf 0,38 €. Bei 30 km einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen ergibt das: (20 × 0,30 + 10 × 0,38) × 220 = 2.156 € – deutlich über der Pauschale.

Steuerersparnis berechnen

Die tatsächliche Ersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % und Werbungskosten von 2.500 € ergibt sich: (2.500 – 1.230) × 35 % = 444,50 € Steuerersparnis. Dazu kommen ersparte Kirchensteuer und ggf. Solidaritätszuschlag.

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