Das Kindergeld ist eine steuerliche Familienleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bzw. §§ 31, 62–78 EStG. Es soll das Existenzminimum jedes Kindes steuerlich freistellen und Familien finanziell unterstützen.
Höhe des Kindergelds 2026
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 € pro Kind und Monat – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die frühere Staffelung (ab dem dritten und vierten Kind mehr) wurde abgeschafft.
Entwicklung des Kindergelds
| Jahr | 1. & 2. Kind | 3. Kind | ab 4. Kind |
|---|---|---|---|
| 2018 | 194 € | 200 € | 225 € |
| 2019 | 204 € | 210 € | 235 € |
| 2021 | 219 € | 225 € | 250 € |
| 2023 | 250 € | 250 € | 250 € |
| 2025/2026 | 259 € | 259 € | 259 € |
Altersgrenzen und Anspruchsvoraussetzungen
Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüber hinaus verlängert sich der Anspruch:
- Bis 21 Jahre: wenn das Kind arbeitssuchend gemeldet ist
- Bis 25 Jahre: während Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst (FSJ/BÖFD) oder Übergangszeit (max. 4 Monate)
Zählkindvorteil und Abzweigungsantrag
Der Zählkindvorteil war relevant bei gestaffelten Sätzen: Kinder aus früheren Beziehungen zählten mit, erhöhten also die Ordnungszahl. Seit der Vereinheitlichung 2023 ist er finanziell bedeutungslos. Ein Abzweigungsantrag ermöglicht es, das Kindergeld direkt an das volljährige Kind oder eine Behörde auszuzahlen, wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten.
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag (Günstigerprüfung)
Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag (2026: 9.756 € je Kind, bestehend aus 6.612 € sächlichem und 3.144 € Betreuungsfreibetrag) steuerlich günstiger ist als das erhaltene Kindergeld. Ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 75.000 € (Zusammenveranlagung) überwiegt typischerweise der Freibetrag.
Quelle: Bundeskindergeldgesetz (BKGG); §§ 31, 32, 62–78 EStG; Steueränderungsgesetz 2025.