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Steuerklasse 5

Steuerklasse V hat die höchsten Abzüge – sie wird mit Steuerklasse III kombiniert und führt oft zu Steuernachzahlungen.

Die Steuerklasse 5 (Steuerklasse V) wird ausschließlich in Kombination mit Steuerklasse III für Ehepaare verwendet. Der Partner mit dem niedrigeren Einkommen wählt in der Regel Steuerklasse V. Charakteristisch für diese Steuerklasse sind die hohen monatlichen Abzüge, da weder Grundfreibetrag noch Kinderfreibeträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.

Warum sind die Abzüge so hoch?

In Steuerklasse V fehlen wichtige Freibeträge beim monatlichen Lohnsteuerabzug:

FreibetragSteuerklasse I/IVSteuerklasse V
Grundfreibetrag12.348 €0 €
Kinderfreibetrag4.878 € (halb)0 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.230 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 €36 €

Der fehlende Grundfreibetrag wird stattdessen dem Partner in Steuerklasse III doppelt zugerechnet (24.696 €). Das bedeutet: Der Geringverdiener zahlt monatlich deutlich mehr Lohnsteuer, der Hauptverdiener entsprechend weniger.

Abzüge in Steuerklasse 5 – Beispiele (2026)

BruttolohnLohnsteuer StKl VLohnsteuer StKl I/IVDifferenz
2.000 €ca. 280 €ca. 78 €+202 €
3.000 €ca. 540 €ca. 265 €+275 €
4.000 €ca. 780 €ca. 475 €+305 €

Warum kommt es zur Nachzahlung?

Die Kombination III/V führt in vielen Fällen zu Steuernachzahlungen bei der Einkommensteuererklärung. Der Grund: Die monatliche Lohnsteuer beider Partner zusammen ist oft niedriger als die tatsächliche Jahressteuer nach Splittingtarif. Das liegt an der progressiven Besteuerung – der starke Entlastungseffekt bei Steuerklasse III wiegt den hohen Abzug in Steuerklasse V nicht vollständig auf.

Deshalb besteht bei der Kombination III/V Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Das Finanzamt kann zudem Vorauszahlungen festsetzen.

Lohnt sich Steuerklasse V?

Die Kombination III/V lohnt sich, wenn:

  • Ein Partner deutlich mehr verdient (Verhältnis 60:40 oder mehr)
  • Das höhere monatliche Netto des Hauptverdieners gewünscht ist
  • Man die Nachzahlung bei der Steuererklärung einplanen kann

Als Alternative bietet sich das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) an, das die Steuerlast gerechter verteilt und Nachzahlungen weitgehend vermeidet.

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