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Steuerklasse 4

Steuerklasse IV gilt für verheiratete Arbeitnehmer (Zusammenveranlagung) – beide Partner werden gleich besteuert, optional mit dem Faktorverfahren 2026.

Die Steuerklasse 4 (Steuerklasse IV) ist die Standardsteuerklasse für verheiratete Arbeitnehmer und eingetragene Lebenspartner, wenn beide berufstätig sind. Sie wird nach der Hochzeit automatisch vom Finanzamt zugewiesen, sofern nicht aktiv die Kombination III/V beantragt wird. Die Lohnsteuerberechnung in Klasse IV entspricht exakt der in Steuerklasse I, berücksichtigt aber bereits die Zusammenveranlagung.

Freibeträge in Steuerklasse 4 (2026)

Wie bei Singles profitiert jeder Ehepartner in Steuerklasse 4 vom vollen Grundfreibetrag. Bei Kindern wird der Freibetrag auf beide Partner aufgeteilt (0,5 Zähler).

FreibetragBetrag 2026
Grundfreibetrag12.348 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 €
Kinderfreibetrag (pro Kind)4.878 € (halber Betrag)

Steuerklasse IV/IV vs. Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor)

Ehepaare können seit einigen Jahren zwischen zwei Varianten der Steuerklasse 4 wählen. Das Faktorverfahren ist oft die bessere Wahl, wenn die Einkommen unterschiedlich sind, aber Nachzahlungen wie in III/V vermieden werden sollen.

MerkmalIV/IV ohne FaktorIV/IV mit Faktor
Berechnung der SteuerWie Steuerklasse I (Singles)Splittingvorteil wird schon vorab einberechnet
Monatliche AbzügeOft etwas zu hoch (es gibt Rückerstattungen)Hochpräzise, entspricht der tatsächlichen Jahressteuer
SteuererklärungspflichtFreiwillig (meistens Erstattung)Pflicht (wegen Vorab-Berechnung)
Für wen geeignet?Beide Partner verdienen in etwa gleich viel (Gehaltsunterschied < 10%)Verdienstunterschiede vorhanden, aber hohe Nachzahlungen sollen vermieden werden

Rechenbeispiel Faktorverfahren (2026)

Beim Faktorverfahren berechnet das Finanzamt einen Multiplikator (z. B. 0,93), der die voraussichtliche Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Ehegattensplittings widerspiegelt. Die regulär berechnete Lohnsteuer wird mit diesem Faktor multipliziert.

Beispiel: Partner A verdient 60.000 € und Partner B 30.000 € pro Jahr. Das Finanzamt berechnet einen Faktor von 0,91. Die monatliche Lohnsteuer beider Partner wird mit 0,91 multipliziert. So verteilen sich die Abzüge fair nach dem Einkommen, und der Partner mit geringerem Einkommen trägt nicht die überproportional hohe Steuerlast wie in der unfairen Steuerklasse V.

Wann lohnt sich Steuerklasse 4?

Die Steuerklassenkombination IV/IV ist ideal, wenn beide Partner ein ähnlich hohes Einkommen erzielen. In diesem Fall unterscheidet sich die kumulierte Lohnsteuer beider ohnehin kaum von der Kombination III/V. Bei stark unterschiedlichen Einkommen kann die Kombination III/V zwar kurzfristig mehr Netto für den Hauptverdiener bringen – allerdings mit dem extrem hohen Risiko einer kräftigen Steuernachzahlung am Jahresende. Empfehlung für 2026: Nutzen Sie IV/IV mit Faktor für maximale Fairness und Sicherheit.

Steuerklasse wechseln

Ein Wechsel zur Kombination III/V oder zum Faktorverfahren erfolgt über den Antrag auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt. Seit einigen Jahren kann der Wechsel mehrfach pro Jahr online über ELSTER beantragt werden. Der Wechsel ist in der Regel ab dem Folgemonat wirksam.

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