Was ändert sich bei den Steuerklassen 3 und 5 im Jahr 2026?
In den letzten Wochen häufen sich Schlagzeilen über die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5. Viele Ehepaare sind verunsichert: Müssen wir jetzt handeln? Droht uns 2026 weniger Netto?
Die klare Antwort lautet: Nein. Für das Jahr 2026 sind keine Änderungen an der Steuerklassen-Kombination 3/5 geplant. Das Bundesfinanzministerium hat bestätigt, dass die geplante Überführung in das Faktorverfahren (Steuerklasse 4/4 mit Faktor) ein langfristiges Projekt ist, dessen technische Umsetzung bis ca. 2030 dauern wird.
Wann werden die Steuerklassen III und V endgültig abgeschafft?
- 2020: Erste politische Diskussion um Abschaffung der Steuerklassen III/V im Koalitionsvertrag.
- 2022: Bundesfinanzministerium bestätigt: Technische Umsetzung frühestens Ende der Dekade möglich.
- 2024: Gesetzlicher Beschluss zur Überführung in das Faktorverfahren, Umsetzung aber erst, wenn die IT-Systeme der Finanzverwaltung modernisiert sind.
- 2025 bis 2029: Übergangsphase. Steuerklassen III/V bleiben bestehen, freiwilliger Wechsel zu IV/IV mit Faktor ist möglich.
- Ab ca. 2030: Automatische Überführung aller Ehepaare in Steuerklasse IV/IV mit Faktor.
Warum reformiert die Bundesregierung das Ehegattensplitting?
Das aktuelle System der Steuerklassen 3 und 5 steht in der Kritik, weil es den Partner mit dem geringeren Einkommen (meist Steuerklasse 5) unverhältnismäßig hoch besteuert. Dies setzt falsche Anreize, insbesondere für Frauen, Teilzeit zu arbeiten statt Vollzeit.
- Ziel: Fairere Verteilung der Lohnsteuerlast bereits während des Jahres.
- Ergebnis: Am Ende des Jahres (Einkommensteuererklärung) ändert sich an der tatsächlichen Steuerlast nichts, nur die monatliche Vorauszahlung wird gerechter.
Wie funktioniert das Faktorverfahren bei Steuerklasse IV?
Beim geplanten Faktorverfahren (heute schon möglich als 4/4 mit Faktor) wird die Lohnsteuer so berechnet, dass sie der tatsächlichen Jahressteuerschuld möglichst genau entspricht. Nachzahlungen, wie sie bei Klasse 3/5 oft vorkommen, werden so vermieden. Das Ehegattensplitting selbst bleibt dabei erhalten; es ändert sich nur die Art, wie die Steuer über das Jahr verteilt wird.
Wie hoch ist die Netto-Differenz der verschiedenen Steuerklassenmodelle?
Beispiel: Ehepaar, Partner A verdient 60.000 € brutto/Jahr, Partner B verdient 30.000 € brutto/Jahr, keine Kinder, keine Kirchensteuer:
| Merkmal | III/V | IV/IV | IV/IV m. Faktor |
|---|---|---|---|
| Monatl. Netto Partner A | ca. 3.680 € | ca. 3.280 € | ca. 3.430 € |
| Monatl. Netto Partner B | ca. 1.540 € | ca. 1.920 € | ca. 1.810 € |
| Netto gesamt/Monat | ca. 5.220 € | ca. 5.200 € | ca. 5.240 € |
| Nachzahlung/Erstattung | oft Nachzahlung | oft Erstattung | ca. 0 € |
| Jahressteuerlast gesamt | identisch (Splitting bleibt) | ||
Werte gerundet und vereinfacht. Tatsächliche Beträge hängen von Freibeträgen, Sozialabgaben und weiteren Faktoren ab.
Häufige Fragen zur Steuerklassen-Reform (FAQ)
Müssen Ehepaare bereits vor 2029 ihre Steuerklasse wechseln?
Nein. Es besteht kein Handlungsbedarf für 2026. Die Kombination III/V bleibt bis voraussichtlich 2029 bestehen. Ein freiwilliger Wechsel zu IV/IV mit Faktor ist jederzeit möglich, lohnt sich aber vor allem, wenn der geringer verdienende Partner mehr Netto im Monat haben möchte (z.B. für Elterngeld, ALG I oder Kreditanträge).
Was passiert ab dem Jahr 2030 mit den Steuerklassen?
Nach aktuellem Stand werden alle Ehepaare automatisch in Steuerklasse IV/IV mit Faktor überführt. Das Faktorverfahren wird dann nicht mehr freiwillig, sondern der Standard. Das Ehegattensplitting bleibt aber erhalten, die Jahressteuer ändert sich nicht, nur die monatliche Verteilung.
Verlieren Ehepaare durch den Wegfall der Steuerklasse 3 Geld?
Nein. Die tatsächliche Jahressteuerbelastung bleibt identisch, da das Ehegattensplitting nicht abgeschafft wird. Was sich ändert: Der monatliche Lohnsteuerabzug wird gerechter verteilt. Wer bisher in Klasse V sehr hohe Abzüge hatte und am Jahresende eine Erstattung bekam, erhält künftig mehr Netto im Monat, dafür fällt die Steuererstattung kleiner aus (oder entfällt ganz). Unter dem Strich bleibt das gleiche Ergebnis.
Welche Steuerklassenkombination wird für 2026 empfohlen?
Lehnen Sie sich entspannt zurück. Wenn Sie aktuell die Kombination 3/5 nutzen und damit zufrieden sind, müssen Sie nichts tun. Prüfen Sie aber, ob ein Wechsel zu IV/IV mit Faktor für Sie Vorteile bringt, insbesondere wenn Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld anstehen, denn diese Leistungen berechnen sich nach dem Netto des jeweiligen Partners.
Quellen: Bundesfinanzministerium FAQ, Steueränderungsgesetz 2024
Planen Sie voraus: Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um verschiedene Steuerklassen-Szenarien (III/V, IV/IV, IV/IV mit Faktor) durchzuspielen und die monatlichen Unterschiede zu sehen.
