Das Arbeitslosengeld in Deutschland gliedert sich in zwei Systeme: ALG 1 (Versicherungsleistung nach SGB III) und das Bürgergeld (früher ALG 2 / Hartz IV, Grundsicherung nach SGB II).
ALG 1 – Berechnung
Grundlage ist das durchschnittliche Bruttoentgelt der letzten 12 Monate (Bemessungszeitraum), begrenzt auf die BBG der Arbeitslosenversicherung (96.600 €/Jahr in 2026). Daraus wird ein pauschaliertes Nettoentgelt ermittelt. Der Leistungssatz beträgt:
- 60 % des Nettoentgelts (Leistungssatz 1, ohne Kind)
- 67 % des Nettoentgelts (Leistungssatz 2, mit Kind)
Bezugsdauer nach Alter und Versicherungszeit
| Versicherungspfl. Beschäftigung | Mindestalter | Bezugsdauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | – | 6 Monate |
| 16 Monate | – | 8 Monate |
| 20 Monate | – | 10 Monate |
| 24 Monate | – | 12 Monate |
| 30 Monate | 50 Jahre | 15 Monate |
| 36 Monate | 55 Jahre | 18 Monate |
| 48 Monate | 58 Jahre | 24 Monate |
Sperrzeiten
Bei Eigenkündigung oder Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens droht eine Sperrzeit von 12 Wochen. Der Gesamtanspruch verkürzt sich um mindestens ein Viertel. Auch bei Ablehnung zumutbarer Arbeit oder verspäteter Arbeitsuchendmeldung können Sperrzeiten von 1–12 Wochen verhängt werden.
Bürgergeld (ehem. ALG 2)
Wer keinen ALG-1-Anspruch (mehr) hat und hilfebedürftig ist, erhält Bürgergeld. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 563 €/Monat (nach Fortschreibung). Hinzu kommen Kosten der Unterkunft (KdU). Vermögen wird nach einer Karenzzeit von 12 Monaten berücksichtigt (Schonvermögen: 40.000 € + 15.000 € je weitere Person).
ALG 1 vs. Bürgergeld
ALG 1 ist eine Versicherungsleistung (abhängig vom früheren Einkommen), Bürgergeld eine Fürsorgeleistung (bedarfsabhängig). ALG 1 ist zeitlich begrenzt; Bürgergeld wird bei fortbestehender Hilfebedürftigkeit unbefristet gezahlt.
Quellen: §§ 136–164 SGB III, §§ 19–25 SGB II, Bundesagentur für Arbeit, BMAS.