Die Elternzeit ermöglicht es Arbeitnehmern, sich nach der Geburt eines Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen, ohne den Arbeitsplatz zu verlieren. Der Anspruch besteht gegenüber jedem Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße.
Anspruch und Dauer
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind. Davon können bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Die Elternzeit kann in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Die Anmeldefrist beträgt 7 Wochen (vor dem 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen (nach dem 3. Geburtstag).
Kündigungsschutz
Ab Anmeldung der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vor Beginn) bis zu deren Ende besteht besonderer Kündigungsschutz gemäß § 18 BEEG. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Landesbehörde möglich.
Elterngeld-Varianten 2026
| Variante | Höhe | Bezugsdauer | Zuverdienst |
|---|---|---|---|
| Basiselterngeld | 65–67 % des Nettoeinkommens, min. 300 €, max. 1.800 € | 12 + 2 Partnermonate | Nein (ab 04/2025: max. 32 Std./Woche) |
| ElterngeldPlus | Max. 50 % des Basiselterngelds, min. 150 €, max. 900 € | 24 + 4 Partnermonate | Ja, bis 32 Std./Woche |
| Partnerschaftsbonus | Wie ElterngeldPlus | 2–4 zusätzl. Monate je Elternteil | 24–32 Std./Woche |
Vom Netto zum Elterngeld – Beispiele
| Nettoeinkommen | Ersatzrate | Basiselterngeld |
|---|---|---|
| 1.000 € | 67 % | 670 € |
| 1.500 € | 67 % | 1.005 € |
| 2.000 € | 66 % | 1.320 € |
| 2.500 € | 65 % | 1.625 € |
| 3.000 € | 65 % | 1.800 € (Deckel) |
Die Ersatzrate sinkt von 67 % auf 65 % bei Netto über 1.240 € (stufenweise Absenkung).
Einkommensgrenze ab 2025
Seit April 2025 gilt für Paare eine Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen. Darüber besteht kein Elterngeldanspruch. Für Alleinerziehende gilt die Grenze von 150.000 €.
Quellen: BEEG, §§ 15–21 BEEG, BMFSFJ, Elterngeldreform 2025.