Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei stellt. Er setzt sich aus dem sächlichen Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag) zusammen. Für 2026 beträgt der gesamte Kinderfreibetrag 9.756 € pro Kind und Elternpaar.
Zusammensetzung 2026
| Freibetrag | je Elternteil | Elternpaar gesamt |
|---|---|---|
| Sächlicher Kinderfreibetrag | 3.390 € | 6.780 € |
| BEA-Freibetrag | 1.488 € | 2.976 € |
| Gesamt | 4.878 € | 9.756 € |
Günstigerprüfung: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Eltern erhalten entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag – nicht beides gleichzeitig. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt (2026: 255 € pro Kind), während der Kinderfreibetrag erst bei der Steuererklärung wirkt. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt die vorteilhaftere Variante.
Die Rechnung: Kindergeld für ein Kind beträgt 255 € × 12 = 3.060 € pro Jahr. Der Kinderfreibetrag von 9.756 € bringt eine Steuerersparnis, die vom Grenzsteuersatz abhängt:
| zu versteuerndes Einkommen (Paar) | Grenzsteuersatz ca. | Steuerersparnis durch Freibetrag | Vorteil ggü. Kindergeld |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | 28 % | ca. 2.732 € | Kindergeld besser |
| 70.000 € | 35 % | ca. 3.415 € | Freibetrag besser |
| 90.000 € | 39 % | ca. 3.805 € | Freibetrag besser |
| 120.000 € | 42 % | ca. 4.098 € | Freibetrag besser |
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag wird günstiger als das Kindergeld, wenn die Steuerersparnis 3.060 € übersteigt. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren ist das ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 68.000 € der Fall. Bei Alleinerziehenden liegt die Schwelle bei ca. 38.000 € zu versteuerndem Einkommen.
Kinderfreibetrag und Solidaritätszuschlag
Der Kinderfreibetrag wirkt sich auch auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer aus. Bei diesen Annexsteuern werden die Kinderfreibeträge immer berücksichtigt – unabhängig davon, ob das Kindergeld oder der Freibetrag bei der Einkommensteuer günstiger ist. Das kann dazu führen, dass Eltern weniger Soli zahlen, obwohl sie Kindergeld erhalten.
Voraussetzungen
- Kind unter 18 Jahre (oder bis 25 bei Ausbildung/Studium)
- Kind ohne abgeschlossene Berufsausbildung (bei Volljährigen)
- Meldung beim Einwohnermeldeamt in Deutschland oder EU/EWR