Die Krankenversicherung ist eine der fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung. Es besteht eine allgemeine Versicherungspflicht: Jeder Einwohner muss entweder gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) krankenversichert sein.
GKV-Beitragssatz 2026
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens (je 7,3 % AG/AN). Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der 2026 im Durchschnitt bei 2,5 % liegt (je hälftig getragen). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 66.150 €/Jahr.
Krankenkassen mit niedrigem Zusatzbeitrag 2026
| Krankenkasse | Zusatzbeitrag | Gesamtbeitrag |
|---|---|---|
| HKK | 1,58 % | 16,18 % |
| BKK Firmus | 1,75 % | 16,35 % |
| BKK Gildemeister Seidensticker | 1,89 % | 16,49 % |
| Audi BKK | 1,95 % | 16,55 % |
| Techniker Krankenkasse | 2,45 % | 17,05 % |
GKV vs. PKV
In die PKV dürfen Arbeitnehmer wechseln, deren Jahresbruttoentgelt die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 € (2026) überschreitet. PKV-Beiträge richten sich nach Gesundheitszustand, Eintrittsalter und gewähltem Tarif – nicht nach dem Einkommen. Ein Rückwechsel in die GKV ist nur unter engen Voraussetzungen möglich (z. B. Einkommen unter JAEG, Arbeitslosigkeit).
Familienversicherung
In der GKV können Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert werden, sofern das Einkommen des mitversicherten Familienmitglieds 556 €/Monat (Minijob-Grenze) nicht übersteigt. Diese Familienversicherung ist ein wesentlicher Vorteil der GKV gegenüber der PKV, wo jede Person einen eigenen Vertrag benötigt.
Leistungskatalog
Der GKV-Leistungskatalog wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt und umfasst u. a. ambulante und stationäre Behandlung, Arzneimittel, Vorsorgeuntersuchungen und Rehabilitation. PKV-Versicherte können ihren Leistungsumfang individuell wählen.
Quellen: GKV-Spitzenverband, BMG, §§ 5, 6, 10 SGB V, Zusatzbeitragssatz-Verordnung 2026.