Der Midijob (offiziell: Beschäftigung im Übergangsbereich) umfasst regelmäßige Arbeitsentgelte zwischen 556,01 € und 2.000 € monatlich. Arbeitnehmer in diesem Bereich zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, während der Arbeitgeber den vollen Beitrag leistet.
Gleitzone – Berechnung des reduzierten Beitrags
Im Übergangsbereich wird eine beitragspflichtige Einnahme (BE) nach folgender Formel ermittelt:
BE = F × 556 + ([2.000 / (2.000 − 556)] × (Brutto − 556))
Der Faktor F beträgt 2026: 0,6846. Bei einem Brutto von 556,01 € liegt die BE nur knapp über dem Minijob-Niveau; bei 2.000 € entspricht sie dem tatsächlichen Brutto.
Beispielrechnung: AN- vs. AG-Beitrag 2026
| Brutto/Monat | AN-Anteil SV (ca.) | AG-Anteil SV (ca.) | Ersparnis AN |
|---|---|---|---|
| 600 € | 18 € | 121 € | 101 € |
| 800 € | 75 € | 161 € | 86 € |
| 1.000 € | 131 € | 201 € | 70 € |
| 1.500 € | 255 € | 302 € | 47 € |
| 2.000 € | 402 € | 402 € | 0 € |
Werte gerundet; Zusatzbeitrag KV 2,5 % angenommen.
Volle Rentenanwartschaft trotz reduziertem Beitrag
Seit Oktober 2022 erwerben Midijobber volle Rentenanwartschaften basierend auf dem tatsächlichen Brutto, nicht auf der reduzierten BE. Dadurch werden Geringverdiener in der Rente bessergestellt, ohne höhere Beiträge zahlen zu müssen.
Abgrenzung zum Minijob
Bis 556 €/Monat handelt es sich um einen Minijob mit pauschalen AG-Abgaben und freiwilliger RV für den AN. Ab 556,01 € beginnt der Übergangsbereich mit voller Sozialversicherungspflicht, aber reduzierten AN-Beiträgen. Ab 2.001 € gelten die regulären Beitragssätze.
Quellen: § 20 Abs. 2 SGB IV, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, BMAS.