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Nettolohn

Der Nettolohn ist das tatsächlich ausgezahlte Gehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben.

Der Nettolohn (auch Nettogehalt oder Auszahlungsbetrag genannt) ist der Betrag, der nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt verbleibt und tatsächlich auf dem Konto des Arbeitnehmers ankommt.

Wie wird der Nettolohn berechnet?

Vom Bruttogehalt werden folgende Abzüge vorgenommen:

  • Lohnsteuer: abhängig von Steuerklasse, Steuerjahr und Jahresbrutto
  • Solidaritätszuschlag: seit 2021 nur noch für Spitzenverdiener (Jahresbrutto über ca. 73.000 €)
  • Kirchensteuer: 8–9 % der Lohnsteuer (nur für Kirchenmitglieder)
  • Rentenversicherung: 9,3 % des Bruttolohns (Arbeitnehmeranteil)
  • Krankenversicherung: ca. 7,3 % + halber Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse
  • Pflegeversicherung: 1,7 % (ohne Kinder: 2,3 %)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %

Beispiel: Nettolohn bei 3.000 € Brutto (Steuerklasse I, 2026)

Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € monatlich ergibt sich in Steuerklasse I (ledig, keine Kinder, gesetzlich versichert) ein Nettolohn von ca. 2.020–2.060 € – je nach gewählter Krankenkasse und Kirchensteuerpflicht.

Nettolohn vs. Nettogehalt

Die Begriffe „Nettolohn" und „Nettogehalt" werden im Alltag meist synonym verwendet. Streng genommen bezieht sich „Lohn" auf stundenweise Vergütung (z. B. Handwerker), „Gehalt" auf feste monatliche Vergütung (Angestellte). Der ausgezahlte Betrag wird durch dieselbe Rechnung ermittelt.

Was beeinflusst den Nettolohn?

Neben dem Bruttogehalt spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Steuerklasse: Klasse III hat die geringsten Abzüge, Klasse V die höchsten
  • Bundesland: Unterschiedliche Kirchensteuersätze (8 % in Bayern/BW, 9 % im Rest)
  • Kinderfreibetrag: Kinder senken die Lohnsteuer
  • Krankenkasse: Zusatzbeiträge variieren zwischen ca. 0,8 % und 2,5 %
  • Alter über 23: Kinderloser Arbeitnehmer zahlt erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag

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