Brutto Netto Rechner Logo
BruttoNettoRechner
soziales

Sozialabgaben

Sozialabgaben sind die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Sozialabgaben (auch Sozialversicherungsbeiträge genannt) sind Pflichtbeiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam in die vier Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung einzahlen. Sie werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, bevor der Nettolohn ausgezahlt wird.

Die vier Sozialversicherungen und ihre Beitragssätze 2026

  • Rentenversicherung: 18,6 % gesamt → Arbeitnehmer zahlt 9,3 %
  • Krankenversicherung: 14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø ca. 1,7 %) → AN zahlt ca. 8,15 %
  • Pflegeversicherung: 3,4 % (3,6 % für Kinderlose) → AN zahlt 1,7 % (1,8 %)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 % gesamt → Arbeitnehmer zahlt 1,3 %

Beitragsbemessungsgrenzen

Sozialabgaben werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Einkommen darüber ist beitragsfrei:

  • Rentenversicherung West 2026: 8.050 € / Monat
  • Kranken- und Pflegeversicherung 2026: 5.512,50 € / Monat

Gesamtbelastung für Arbeitnehmer

Als Faustregel gilt: Arbeitnehmer zahlen ca. 20–21 % des Bruttogehalts an Sozialabgaben. Hinzu kommt die Lohnsteuer – zusammen beläuft sich der Abzug auf 35–45 % je nach Steuerklasse und Einkommen.

Jetzt berechnen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für Ihre persönliche Berechnung.

Zum Rechner →
Sozialabgaben: Definition & Explanation | Brutto Netto Rechner