Sozialabgaben (auch Sozialversicherungsbeiträge genannt) sind Pflichtbeiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam in die vier Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung einzahlen. Sie werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, bevor der Nettolohn ausgezahlt wird.
Die vier Sozialversicherungen und ihre Beitragssätze 2026
- Rentenversicherung: 18,6 % gesamt → Arbeitnehmer zahlt 9,3 %
- Krankenversicherung: 14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø ca. 1,7 %) → AN zahlt ca. 8,15 %
- Pflegeversicherung: 3,4 % (3,6 % für Kinderlose) → AN zahlt 1,7 % (1,8 %)
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % gesamt → Arbeitnehmer zahlt 1,3 %
Beitragsbemessungsgrenzen
Sozialabgaben werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Einkommen darüber ist beitragsfrei:
- Rentenversicherung West 2026: 8.050 € / Monat
- Kranken- und Pflegeversicherung 2026: 5.512,50 € / Monat
Gesamtbelastung für Arbeitnehmer
Als Faustregel gilt: Arbeitnehmer zahlen ca. 20–21 % des Bruttogehalts an Sozialabgaben. Hinzu kommt die Lohnsteuer – zusammen beläuft sich der Abzug auf 35–45 % je nach Steuerklasse und Einkommen.