Steuerklasse III (auch Steuerklasse 3 geschrieben) ist die Lohnsteuerklasse mit den geringsten monatlichen Steuerabzügen. Sie ist für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer vorgesehen, wenn der andere Ehepartner in Steuerklasse V ist oder kein eigenes Einkommen hat.
Wer hat Anspruch auf Steuerklasse III?
- Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, wenn der andere Partner Steuerklasse V wählt
- Verwitwete (im Jahr des Todes des Partners sowie im Folgejahr)
- Getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner im Trennungsjahr unter bestimmten Bedingungen
Welche Vorteile bietet Steuerklasse III?
In Steuerklasse III wird der doppelte Grundfreibetrag angesetzt (2 × 12.084 € = 24.168 € in 2026). Das führt zu sehr niedrigen monatlichen Lohnsteuerabzügen – der Nettolohn ist daher der höchste aller sechs Steuerklassen.
Ein Beispiel: Bei 4.000 € Brutto (Steuerklasse I: ca. 2.500 € netto) ergibt sich in Steuerklasse III ca. 2.900 € netto – also rund 400 € mehr pro Monat.
Wichtig: Steuerausgleich am Jahresende
Die Steuerklassenkombination III/V führt häufig zu Steuernachzahlungen bei der Einkommenssteuererklärung. Denn die Klasse III rechnet mit dem doppelten Grundfreibetrag, obwohl das Familieneinkommen gemeinsam besteuert wird. Paare in III/V sind daher zur Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung verpflichtet.
Alternative: Steuerklasse IV mit Faktor
Seit 2009 gibt es die Möglichkeit, die Kombination IV/IV mit Faktor zu wählen. Dabei wird die voraussichtliche Jahressteuer bereits monatlich korrekt verteilt – Nachzahlungen werden so vermieden.