Vermögenswirksame Leistungen (kurz: VL oder VWL) sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers oder selbst geleistete Beiträge, die direkt in bestimmte staatlich geförderte Anlageformen eingezahlt werden – z.B. Bausparvertrag, Aktienfonds oder Lebensversicherungen.
Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen?
Der Betrag ist im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt. Üblich sind 6,65 € bis 40 € pro Monat vom Arbeitgeber. Viele Arbeitnehmer stocken mit eigenem Geld auf, um die maximale staatliche Förderung auszuschöpfen.
Staatliche Förderung: Arbeitnehmer-Sparzulage
Der Staat fördert VL durch die Arbeitnehmer-Sparzulage:
- Für Bausparverträge: 9 % auf bis zu 470 €/Jahr → max. 42,30 € Zulage
- Für Aktienfonds: 20 % auf bis zu 400 €/Jahr → max. 80 € Zulage
Die Einkommensgrenze für die Sparzulage liegt bei 40.000 € zu versteuerndes Einkommen (Einzelperson, 80.000 € für Ehepaare).
Steuerliche Behandlung
VL vom Arbeitgeber sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie erhöhen also das Bruttoeinkommen und unterliegen Lohnsteuer und Sozialabgaben. Die Sparzulage selbst ist jedoch steuerfrei.
Sperrfrist beachten
VL-Anlagen haben eine Sperrfrist von 7 Jahren (Bausparverträge) bzw. 6 Jahren Anlage + 1 Jahr Ruhen (Fondssparpläne). Vorzeitige Entnahme führt zum Verlust der Sparzulage.