
Rentenbesteuerung Tabelle 2026: Wie viel Rente ist steuerfrei?
Auf einen Blick
Der Besteuerungsanteil der Rente steigt jährlich. Tabelle für Renteneintritt 2026 und Ausblick bis 2058.
Die nachgelagerte Besteuerung der Rente
Seit 2005 wird die Rentenbesteuerung schrittweise umgestellt: Weg von der vorgelagerten Besteuerung (Beitraege aus versteuertem Einkommen, Rente steuerfrei) hin zur nachgelagerten Besteuerung (Beitraege steuerlich absetzbar, Rente steuerpflichtig). Der Uebergang dauert bis 2058 – erst dann werden Renten zu 100 % besteuert.
Vollstaendige Tabelle der Besteuerungsanteile
Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und bleibt dann lebenslang unveraendert:
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Steuerfreier Anteil |
|---|---|---|
| 2005 | 50 % | 50 % |
| 2010 | 60 % | 40 % |
| 2015 | 70 % | 30 % |
| 2020 | 80 % | 20 % |
| 2025 | 83,0 % | 17,0 % |
| 2026 | 83,5 % | 16,5 % |
| 2030 | 87,0 % | 13,0 % |
| 2035 | 92,0 % | 8,0 % |
| 2040 | 97,0 % | 3,0 % |
| ab 2058 | 100 % | 0 % |
Hinweis: Durch das Wachstumschancengesetz wurde der jaehrliche Anstieg des Besteuerungsanteils ab 2023 von 1 Prozentpunkt auf 0,5 Prozentpunkte halbiert. Dadurch verschiebt sich die volle Besteuerung von 2040 auf 2058.
Beispielrechnung: Rentner mit Rentenbeginn 2026
Angenommen, Sie gehen 2026 in Rente und erhalten eine monatliche Bruttorente von 1.600 €:
- Jahresbruttorente: 1.600 € × 12 = 19.200 €
- Besteuerungsanteil (83,5 %): 19.200 € × 0,835 = 16.032 €
- Rentenfreibetrag (16,5 %): 19.200 € × 0,165 = 3.168 €
Ihr persoenlicher Rentenfreibetrag betraegt also 3.168 € pro Jahr. Von der Jahresrente von 19.200 € sind demnach 16.032 € steuerpflichtig. Abzueglich des Grundfreibetrags (2026: 12.348 €) und weiterer Abzuege wie der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitraege ergibt sich das tatsaechlich zu versteuernde Einkommen. In diesem Beispiel wuerde nur eine geringe oder gar keine Einkommensteuer anfallen.
Warum der Freibetrag eingefroren wird
Ein entscheidender Punkt, den viele Rentner uebersehen: Der Rentenfreibetrag wird als fester Euro-Betrag im Jahr des Rentenbeginns ermittelt und bleibt dann lebenslang unveraendert. Das hat erhebliche Konsequenzen:
- Jede kuenftige Rentenerhoehung ist zu 100 % steuerpflichtig, da der Freibetrag in Euro nicht mitwaechst.
- Durch die jaehrlichen Rentenanpassungen (zuletzt +4,57 % im Juli 2024) steigt die Steuerlast fuer Bestandsrentner kontinuierlich.
- Rentner, die bei Rentenbeginn steuerfrei waren, koennen nach einigen Jahren Rentenerhohungen ploetzlich steuerpflichtig werden.
Beispiel: Unser Rentner mit 3.168 € Freibetrag behaelt diesen Betrag, auch wenn seine Rente in 10 Jahren durch Anpassungen auf 2.100 € monatlich gestiegen ist. Der steuerpflichtige Anteil waechst dann deutlich.
Tipps fuer Rentner
- Pruefen Sie jaehrlich, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklaerung verpflichtet sind – insbesondere nach Rentenerhoehungen.
- Nutzen Sie die Anlage R und tragen Sie die Daten aus der Rentenbezugsmitteilung ein.
- Vergessen Sie nicht absetzbare Ausgaben: Krankenversicherungsbeitraege, Spenden, Handwerkerleistungen und aussergewoehnliche Belastungen senken die Steuerlast.
Quellen: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, Wachstumschancengesetz 2024, Deutsche Rentenversicherung.
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Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026
Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.