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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ermöglicht steuer- und sozialabgabenbegünstigte Vorsorge über den Arbeitgeber.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die zweite Säule der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente. Arbeitnehmer haben seit 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens einen Durchführungsweg anzubieten.

Die 5 Durchführungswege

  • Direktversicherung – Lebensversicherung auf das Leben des AN
  • Pensionskasse – rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung
  • Pensionsfonds – kapitalmarktorientiert, höhere Renditechancen
  • Unterstützungskasse – AG-finanziert, keine Beitragsgrenzen
  • Direktzusage (Pensionszusage) – Rückstellung in AG-Bilanz

Steuer- und SV-Förderung 2026

Für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gilt:

FörderartGrenze 2026Berechnung
Steuerfreie Einzahlung (§ 3 Nr. 63 EStG)7.248 €/Jahr8 % BBG RV = 8 % × 96.600 € ÷ 12 × 12
SV-freie Einzahlung3.624 €/Jahr4 % BBG RV
AG-Pflichtzuschuss15 % der EntgeltumwandlungSoweit SV-Ersparnis des AG

Beispiel: Ersparnis durch Entgeltumwandlung

Ein Arbeitnehmer (StKl. I, 3.500 € brutto) wandelt 200 €/Monat in eine Direktversicherung um:

PositionOhne bAVMit bAV
Brutto3.500 €3.300 €
Lohnsteuer + Solica. 418 €ca. 370 €
SV-Beiträge (AN)ca. 700 €ca. 660 €
Nettoca. 2.382 €ca. 2.270 €
Nettoaufwand für bAVca. 112 €

Für 200 € Einzahlung beträgt der tatsächliche Nettoverlust nur ca. 112 € – hinzu kommen 30 € AG-Zuschuss (15 %).

Auszahlungsphase

bAV-Leistungen unterliegen in der Auszahlungsphase der vollen Einkommensteuer und seit 2004 auch vollen KV/PV-Beiträgen (Doppelverbeitragung). Seit 2020 gilt ein Freibetrag von 176,75 €/Monat (2026) für KV-Beiträge auf Betriebsrenten.

Quellen: BetrAVG, § 3 Nr. 63 EStG, § 1a BetrAVG, BMAS, BMF-Schreiben zur bAV.

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