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Einkommensteuer

Die Einkommensteuer besteuert alle Einkünfte natürlicher Personen – sie wird jährlich per Steuererklärung festgesetzt und umfasst sieben Einkunftsarten.

Die Einkommensteuer (ESt) ist die wichtigste direkte Steuer in Deutschland und besteuert das Einkommen natürlicher Personen. Sie ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt und erfasst sieben verschiedene Einkunftsarten: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Einkünfte.

Unterschied Lohnsteuer und Einkommensteuer

Die Lohnsteuer ist lediglich eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird. Sie betrifft nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Einkommensteuer dagegen wird im Rahmen der jährlichen Steuererklärung für alle Einkunftsarten ermittelt. Die gezahlte Lohnsteuer wird als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet.

Progressionsstufen 2026

EinkommensbereichGrenzsteuersatzBezeichnung
0 – 12.348 €0 %Grundfreibetrag
12.349 – 17.005 €14 % – 24 %Untere Progressionszone
17.006 – 66.760 €24 % – 42 %Obere Progressionszone
66.761 – 277.825 €42 %Spitzensteuersatz
ab 277.826 €45 %Reichensteuer

Durchschnitts- vs. Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuer auf den nächsten hinzuverdienten Euro anfällt. Der Durchschnittssteuersatz zeigt die tatsächliche Steuerbelastung bezogen auf das gesamte Einkommen. Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 € liegt der Grenzsteuersatz bei ca. 38 %, aber der Durchschnittssteuersatz nur bei rund 22 %.

Steuererklärung und Veranlagung

Arbeitnehmer können, müssen aber nicht immer, eine Steuererklärung abgeben. Pflichtveranlagung besteht u. a. bei:

  • Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor
  • Nebeneinkünften über 410 € pro Jahr
  • Lohnersatzleistungen (Elterngeld, ALG, Kurzarbeitergeld) über 410 €
  • Einkünften aus mehreren Arbeitsverhältnissen

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2026 endet am 31. Juli 2027. Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2028.

Zusammenveranlagung und Splitting

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Bei der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen halbiert, der Steuertarif angewendet und die resultierende Steuer verdoppelt (Splittingverfahren). Dies ist besonders vorteilhaft bei unterschiedlich hohen Einkommen.

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