Das Kurzarbeitergeld (KUG) gleicht den Einkommensverlust aus, wenn Arbeitnehmer aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Betrieb weniger arbeiten müssen. Es wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.
Berechnung des Kurzarbeitergelds
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:
- Ist-Entgelt: Tatsächlich erzieltes Bruttoentgelt im Kurzarbeitsmonat
- Soll-Entgelt: Theoretisches Bruttoentgelt ohne Kurzarbeit (max. Beitragsbemessungsgrenze)
Vom Soll- und Ist-Entgelt werden jeweils die pauschalierten Nettoentgelte berechnet (fiktive Steuer- und Sozialabzüge nach Lohnsteuerklasse). Die Differenz dieser Nettobeträge ergibt die Basis für das KUG.
KUG-Satz
- 60 % der Nettoentgeltdifferenz (Arbeitnehmer ohne Kinder)
- 67 % der Nettoentgeltdifferenz (Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind im Haushalt)
Praktisches Beispiel
Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse I, keine Kinder) verdient normalerweise 3.000 € brutto. In Kurzarbeit erzielt er nur 60 % davon, also 1.800 € brutto.
- Pauschaliertes Netto bei 3.000 € ≈ 1.900 €
- Pauschaliertes Netto bei 1.800 € ≈ 1.260 €
- Nettoentgeltdifferenz: 640 €
- KUG (60 %): ca. 384 €
Dauer und Voraussetzungen
KUG wird für bis zu 12 Monate gewährt (in Ausnahmefällen verlängerbar). Voraussetzung ist ein erheblicher Arbeitsausfall (mindestens 10 % der Belegschaft betroffen, über 10 % Entgeltausfall).