Brutto Netto Rechner Logo
BruttoNettoRechner
soziales

Minijob-Grenze 2026

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 556 Euro pro Monat. Wer darunter verdient, ist sozialversicherungsfrei.

Als Minijob (geringfügige Beschäftigung) gilt ein Arbeitsverhältnis, bei dem das monatliche Entgelt die Minijob-Grenze nicht überschreitet. Minijobber zahlen keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge und haben besondere steuerliche Regelungen.

Minijob-Grenze 2026

Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Bei einem Mindestlohn von 12,82 € / Stunde (2025) ergibt sich eine monatliche Grenze von ca. 556 Euro (43,33 Stunden × 12,82 €).

Wichtig: Die Grenze gilt als Monatsdurchschnitt über das Jahr. In einzelnen Monaten darf die Grenze bis zu dreimal im Jahr überschritten werden (z.B. bei Urlaubs- oder Weihnachtsgeld), solange der Jahresdurchschnitt eingehalten wird.

Vorteile des Minijobs

  • Arbeitnehmer zahlen keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
  • Rentenversicherungsbeitrag optional (Opt-out möglich)
  • Steuerfrei bei pauschaler Versteuerung durch den Arbeitgeber
  • Kann neben einem Hauptjob oder dem Bezug von ALG I oder Bürgergeld ausgeübt werden

Arbeitgeberpflichten beim Minijob

Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben von ca. 30 % des Verdienstes an die Minijob-Zentrale (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Steuerpauschale, Umlagen).

Minijob vs. Midijob

Im Übergangsbereich (Midijob) von 556,01 € bis 2.000 € zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die schrittweise bis zum vollen Beitrag ansteigen.

Jetzt berechnen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für Ihre persönliche Berechnung.

Zum Rechner →

Verwandte Begriffe

Minijob-Grenze 2026: Définition & Explication | Brutto Netto Rechner