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Steuerfreibetrag

Steuerfreibeträge sind Beträge, bis zu denen Einkommen steuerfrei bleibt – der wichtigste ist der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026).

Steuerfreibeträge sind gesetzlich festgelegte Beträge, die vom Einkommen oder von bestimmten Einkünften abgezogen werden, bevor die Steuer berechnet wird. Sie sollen das Existenzminimum schützen, bestimmte Lebenssituationen berücksichtigen oder politisch gewünschte Verhaltensweisen fördern.

Übersicht aller wichtigen Freibeträge 2026

FreibetragBetrag 2026Rechtsgrundlage
Grundfreibetrag12.348 €§ 32a EStG
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €§ 9a Nr. 1 EStG
Sparerpauschbetrag1.000 € (Ledige) / 2.000 € (Verheiratete)§ 20 Abs. 9 EStG
Kinderfreibetrag (inkl. BEA)9.756 € je Kind§ 32 Abs. 6 EStG
Entlastungsbetrag Alleinerziehende4.260 € + 240 € je weiteres Kind§ 24b EStG
Versorgungsfreibetrag (Pensionäre)Jahrgangsabhängig (bis 2058 auslaufend)§ 19 Abs. 2 EStG
AltersentlastungsbetragJahrgangsabhängig (bis 2058 auslaufend)§ 24a EStG
Ausbildungsfreibetrag1.200 €§ 33a Abs. 2 EStG
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 € (Ledige) / 72 € (Verheiratete)§ 10c EStG
Übungsleiterpauschale3.000 €§ 3 Nr. 26 EStG

Grundfreibetrag: Das steuerliche Existenzminimum

Der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Er wird jährlich anhand des Existenzminimumberichts der Bundesregierung angepasst. Erst ab einem zu versteuernden Einkommen oberhalb dieses Betrags fällt Einkommensteuer an (Eingangssteuersatz: 14 %).

Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen

Bestimmte Freibeträge (z. B. für hohe Werbungskosten, Behinderung oder Unterhaltszahlungen) können als Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt beantragt werden (§ 39a EStG). Dies führt zu einem höheren monatlichen Nettolohn, da der Arbeitgeber bereits weniger Lohnsteuer einbehält. Der Antrag ist jährlich mit dem Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ zu stellen.

Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG) 2026; 15. Existenzminimumbericht der Bundesregierung; Inflationsausgleichsgesetz.

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