Die Steuerklasse 1 (Steuerklasse I) ist die Standardsteuerklasse für alle Arbeitnehmer, die ledig, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend sind. Sie wird automatisch zugewiesen, wenn keine andere Steuerklasse beantragt wird. Rund 16 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland sind in Steuerklasse I eingeordnet.
Freibeträge in Steuerklasse 1 (2026)
| Freibetrag | Betrag 2026 |
|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € |
| Vorsorgepauschale | abhängig vom Brutto |
Typische Abzüge in Steuerklasse 1
Die folgenden Beispiele zeigen die ungefähren monatlichen Abzüge für einen kinderlosen Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer (gesetzlich krankenversichert, Zusatzbeitrag 1,7 %, 2026):
| Posten | 3.000 € Brutto | 4.000 € Brutto | 5.000 € Brutto |
|---|---|---|---|
| Lohnsteuer | ca. 265 € | ca. 475 € | ca. 740 € |
| Solidaritätszuschlag | 0 € | 0 € | ca. 18 € |
| Krankenversicherung | ca. 246 € | ca. 328 € | ca. 410 € |
| Pflegeversicherung | ca. 69 € | ca. 92 € | ca. 115 € |
| Rentenversicherung | ca. 279 € | ca. 372 € | ca. 465 € |
| Arbeitslosenversicherung | ca. 39 € | ca. 52 € | ca. 65 € |
| Nettolohn | ca. 2.102 € | ca. 2.681 € | ca. 3.187 € |
Wer bekommt Steuerklasse 1?
- Ledige Arbeitnehmer
- Geschiedene (ab dem Folgejahr der Scheidung)
- Verwitwete (ab dem übernächsten Jahr nach dem Todesfall)
- Dauerhaft getrennt Lebende (ab dem Folgejahr der Trennung)
- Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehepartner (unter bestimmten Voraussetzungen)
Steuerklasse 1 vs. Steuerklasse 2
Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind im Haushalt leben und keinen weiteren Erwachsenen aufnehmen, können die Steuerklasse 2 beantragen. Der Vorteil ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.260 € pro Jahr (plus 240 € für jedes weitere Kind). Dadurch fällt die Lohnsteuer deutlich geringer aus als in Steuerklasse 1.