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Steuerklasse 4

Steuerklasse IV gilt für verheiratete Arbeitnehmer – beide Partner werden gleich besteuert, alternativ mit Faktorverfahren.

Die Steuerklasse 4 (Steuerklasse IV) ist die Standardsteuerklasse für verheiratete Arbeitnehmer und eingetragene Lebenspartner, wenn beide berufstätig sind. Sie wird automatisch zugewiesen, sofern nicht die Kombination III/V beantragt wird. Die Steuerklasse IV entspricht in ihrer Berechnung der Steuerklasse I, berücksichtigt aber bereits die Zusammenveranlagung.

Freibeträge in Steuerklasse 4 (2026)

FreibetragBetrag 2026
Grundfreibetrag12.348 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 €
Kinderfreibetrag4.878 € (halber Betrag)

IV/IV vs. IV/IV mit Faktor

Ehepaare können zwischen zwei Varianten der Steuerklasse 4 wählen:

MerkmalIV/IV ohne FaktorIV/IV mit Faktor
BerechnungWie Steuerklasse IBerücksichtigt Splittingvorteil
Monatl. LohnsteuerTendenziell etwas zu hochGenauer, näher am Jahresergebnis
SteuererklärungFreiwillig, oft ErstattungPflicht
Geeignet fürÄhnlich hohe GehälterUnterschiedliche Gehälter

Das Faktorverfahren erklärt

Beim Faktorverfahren berechnet das Finanzamt einen individuellen Faktor (z. B. 0,93), der die voraussichtliche Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Splittingtarifs widerspiegelt. Die regulär berechnete Lohnsteuer wird mit diesem Faktor multipliziert, sodass die monatlichen Abzüge genauer der tatsächlichen Jahressteuer entsprechen.

Beispiel: Verdient Partner A 60.000 € und Partner B 30.000 €, ergibt sich ein Faktor von etwa 0,91. Die Lohnsteuer beider Partner wird monatlich mit 0,91 multipliziert, was die Steuerlast fairer verteilt als bei IV/IV ohne Faktor.

Wann lohnt sich IV/IV?

Die Steuerklassenkombination IV/IV ist ideal, wenn beide Partner ein ähnlich hohes Einkommen erzielen. In diesem Fall unterscheidet sich die Lohnsteuer kaum von der Kombination III/V, aber es gibt weniger Überraschungen bei der Steuererklärung. Bei stark unterschiedlichen Einkommen kann die Kombination III/V kurzfristig mehr Netto für den Hauptverdiener bringen – allerdings mit dem Risiko einer Nachzahlung.

Steuerklasse 4 beantragen

Die Steuerklasse IV wird bei Heirat automatisch für beide Partner eingetragen. Ein Wechsel zur Kombination III/V oder zum Faktorverfahren erfolgt über den Antrag auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt. Seit 2020 kann der Wechsel mehrfach pro Jahr beantragt werden.

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