BruttoNettoRechner

Altersteilzeit Rechner.

Weniger arbeiten, aber mehr als die Hälfte verdienen. Simulieren Sie Ihr Gehalt.

Arbeitszeit & Gehalt
20%

Gesetzliches Minimum: 20%. Viele Tarifverträge bieten mehr (z.B. 30%).

Altersteilzeit Netto
2.078,81 €
Auszahlungsbetrag (ATZ)
2.874,87 €
Zum Vergleich: Vollzeit Netto
% des bisherigen Nettos
Zusammensetzung
Halbiertes Brutto2.250,00 €
Regel-Netto (aus 50%)1.628,81 €
+ Aufstockung (20%)
+450,00 €
Vorteil

Obwohl Sie nur **50% arbeiten**, erhalten Sie dank der Aufstockung **72% Ihres bisherigen Nettos**.

Die Aufstockung ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das ist in dieser Schnellrechnung nicht berücksichtigt.

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Wie funktioniert die Altersteilzeit 2026?

Bei der Altersteilzeit halbieren Sie Ihre Arbeitszeit, erhalten aber deutlich mehr als das halbe Gehalt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, das Gehalt um mindestens 20 % des Regelarbeitsentgelts aufzustocken.

Das Gehalt

  • 50% des bisherigen Bruttogehalts (steuerpflichtig).
  • + Aufstockung (mind. 20%, oft mehr durch Tarif). Steuer- und beitragsfrei!

Die Rente

Keine Sorge um die Rente: Der Arbeitgeber muss auch die Rentenbeiträge aufstocken – meist auf mindestens 90 % oder 95 % des Vollzeit-Niveaus.

Gleichverteilung vs. Blockmodell

Beim Gleichverteilungsmodell arbeiten Sie über die gesamte Dauer 50 %. Beim Blockmodell arbeiten Sie in der ersten Phase weiter Vollzeit (Arbeitsphase) und sind in der zweiten Phase freigestellt (Freistellungsphase). Das Gehalt ist in beiden Phasen gleich hoch (das Altersteilzeit-Entgelt).

Rentenabschläge nach der Altersteilzeit vermeiden

Wer direkt nach dem Ende der Altersteilzeit vorzeitig in Rente geht, muss mit dauerhaften Einbußen rechnen: Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen Ihrer gesetzlichen Regelaltersgrenze früher in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 % von der Rente abgezogen. Das entspricht 3,6 % pro Jahr.

Es gibt jedoch einen legalen Ausweg: Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI. Sie können der Deutschen Rentenversicherung durch freiwillige Einzahlungen signalisieren, dass Sie die Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen möchten.

💡 Tipp: Diese Sonderzahlungen zur Rentenminderungs-Kompensation können Sie steuerlich als Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) absetzen. In vielen Fällen beteiligen sich auch Arbeitgeber über tarifliche Regelungen an den Ausgleichszahlungen.

Vergleich der Modelle: Blockmodell vs. Gleichverteilung

Das Blockmodell

Die Gesamtlaufzeit wird in eine Aktivphase (Sie arbeiten voll bei halbiertem Gehalt zzgl. Aufstockung) und eine Passivphase (Sie werden bei gleichem Bezug komplett freigestellt) aufgeteilt.

  • Vorteil: Ermöglicht einen deutlich früheren tatsächlichen Austritt aus dem Berufsleben.
  • Nachteil: Vollzeitbelastung in der ersten Hälfte; das angesparte Wertguthaben muss gegen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt werden.

Das Gleichverteilungsmodell

Die Arbeitszeit wird über den gesamten ATZ-Zeitraum halbiert. Sie arbeiten beispielsweise nur noch halbtags oder an 2,5 Tagen pro Woche.

  • Vorteil: Bietet eine direkte, kontinuierliche Entlastung im Arbeitsalltag ohne extreme Block-Arbeitsphasen.
  • Nachteil: Keine komplette Freizeitphase vor dem endgültigen Rentenbeginn; Sie arbeiten aktiv bis zum Austrittsdatum.

Häufige Fragen zur Altersteilzeit

Die Altersteilzeit (ATZ) ermöglicht älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Dabei wird die bisherige Arbeitszeit halbiert (z. B. auf 50 %). Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt und die Rentenversicherungsbeiträge auf.

Weitere hilfreiche Rechner & Ratgeber

Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Offizielle Steuerdaten und Rechengrößen
Deutsche Rentenversicherung
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
Bundesgesundheitsministerium
Informationen zu Kranken- und Pflegeversicherung

Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.

Wichtiger Hinweis zur Berechnung

Diese Ergebnisse basieren auf den offiziellen Formeln des BMF (2026). Da individuelle steuerliche Merkmale (z.B. Freibeträge) variieren können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Mehr im Impressum.

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