Rentenbesteuerung Rechner.
Brutto ist nicht gleich Netto – auch bei der Rente. Ermitteln Sie Ihren Auszahlungsbetrag.
Rentendaten
Bestimmt den Besteuerungsanteil (Kohortenprinzip).
8% oder 9%
Beeinflusst PV-Beitrag.
Auszahlungsbetrag (nach Abzügen)
Steuerabzug
Sozialversicherung
Muss ich als Rentner Steuern zahlen?
Ja, Renten sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Seit 2005 läuft die Umstellung auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet: Während der Erwerbsphase können Sie Ihre Rentenbeiträge zunehmend steuerlich absetzen, dafür müssen Sie die Rente im Alter versteuern.
Wie viel Steuern Sie tatsächlich zahlen müssen, richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns und dem damit verknüpften steuerpflichtigen Rentenanteil. Dieser Satz bleibt für Sie das gesamte Leben lang unveränderlich (Kohortenprinzip).
Kohortenprinzip
Der steuerpflichtige Anteil steigt jährlich für jeden neuen Rentnerjahrgang an. Das Wachstumschancengesetz hat diesen Anstieg ab dem Jahr 2023 jedoch halbiert: Statt um 1,0 Prozentpunkt steigt der steuerpflichtige Anteil nun nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Die vollständige Besteuerung von 100 % wird dadurch erst im Jahr 2058 erreicht.
Steuerpflichtiger Anteil nach Rentenbeginn
| Jahr des Renteneintritts | Steuerpflichtiger Anteil | Gesetzliche Regelung |
|---|---|---|
| 2020 | 80,0 % | Bisheriger Stufenplan (+2 % / Jahr) |
| 2021 | 81,0 % | Bisheriger Stufenplan (+1 % / Jahr) |
| 2022 | 82,0 % | Bisheriger Stufenplan (+1 % / Jahr) |
| 2023 | 82,5 % | Wachstumschancengesetz (Halbierung des Anstiegs auf +0,5 % / Jahr) |
| 2024 | 83,0 % | Wachstumschancengesetz (+0,5 % / Jahr) |
| 2025 | 83,5 % | Wachstumschancengesetz (+0,5 % / Jahr) |
| 2026 | 84,0 % | Aktuelles Steuerjahr (+0,5 % / Jahr) |
| 2030 | 86,0 % | Wachstumschancengesetz (+0,5 % / Jahr) |
| 2040 | 91,0 % | Wachstumschancengesetz (+0,5 % / Jahr) |
| 2058 | 100,0 % | Vollständige Rentenbesteuerung erreicht (früher geplant 2040) |
Wann muss ich eine Steuererklärung machen?
Viele Rentner müssen trotz der Steuerpflicht keine Einkommensteuer zahlen, da ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt. Im Jahr 2026 liegt dieser voraussichtlich bei 12.348 Euro für Ledige (Doppelter Betrag für Verheiratete).
Beispiel: Rentenbeginn im Jahr 2026
- Bruttorente: 1.500 € / Monat (= 18.000 € / Jahr)
- Steuerpflichtiger Anteil (84 %): 15.120 €
- Persönlicher Freibetrag (dauerhaft): 2.880 €
- Abzug Sozialabgaben (ca. 11 %): 1.980 € (voll abziehbar)
- Werbungskostenpauschale für Rentner: 102 €
- Sonderausgabenpauschale: 36 €
- Zu versteuerndes Einkommen: 13.002 €
Das zu versteuernde Einkommen liegt über dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Es fällt eine geringe Einkommensteuer an (berechenbar mit unserem Tool oben).
Häufige Fragen
Ja, grundsätzlich ist die Rente steuerpflichtig.
Rentner zahlen Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.
RentenTaxPage.faq_4_answer
RentenTaxPage.faq_5_answer
Weitere hilfreiche Rechner & Ratgeber
Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026
Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.