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Der Bürgergeld Rechner.

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung. Inklusive Wohnkosten und Zuverdienst-Rechner.

Haushalt

Gemeinsamer Haushalt

Wohnen & Einkommen

Wichtig für den Freibetrag.

Das Geld, das aufs Konto kommt.

Voraussichtlicher Anspruch
1.163,00 €
Monatliches Bürgergeld (Auszahlung)
Bedarfsermittlung
Regelbedarf (Haushalt)563,00 €
Kosten der Unterkunft600,00 €
Gesamtbedarf1.163,00 €
Einkommensanrechnung
Erwerbseinkommen Netto0,00 €
- Freibetrag0,00 €
= Anrechenbar-0,00 €
Gesamtes Haushaltseinkommen
1.163,00 €
(Bürgergeld + Gehalt)

Durch den Freibetrag haben Sie 0,00 € mehr zur Verfügung als ohne Arbeit.

Wichtiger Hinweis zur BerechnungDiese Ergebnisse basieren auf den offiziellen Formeln des BMF (2026). Da individuelle steuerliche Merkmale (z.B. Freibeträge) variieren können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung.Mehr im Impressum.

Wie setzt sich das Bürgergeld zusammen?

Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum. Es besteht aus dem Regelbedarf (für Ernährung, Kleidung, Strom etc.) und den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung).

Regelbedarf

Alleinstehende erhalten 563 €. Partner erhalten je 506 €. Für Kinder gelten gestaffelte Sätze je nach Alter.

Wohnkosten

Miete und Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind.

Freibeträge

Wer arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten. Die ersten 100 € Brutto sind komplett anrechnungsfrei.

Lohnt sich Arbeit?

Ja, immer. Durch die Freibeträge haben Sie am Ende des Monats mehr Geld zur Verfügung als ohne Arbeit. Vom Brutto-Einkommen werden Freibeträge berechnet, die Sie zusätzlich zum Bürgergeld behalten dürfen:

  • 100 € - 520 €: 20 % anrechnungsfrei.
  • 520 € - 1.000 €: 30 % anrechnungsfrei.
  • 1.000 € - 1.200 €: 10 % anrechnungsfrei (bzw. bis 1.500 € mit Kind).

Häufige Fragen zum Bürgergeld

Wie viel Bürgergeld bekomme ich 2026?
Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 2025 563 Euro monatlich. Hinzu kommen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) sowie ggf. Mehrbedarfe.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Anspruch haben erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gilt auch für Aufstocker (Minijobber, Teilzeitkräfte).
Darf ich beim Bürgergeld etwas dazuverdienen?
Ja, mit Freibeträgen: Die ersten 100 € sind anrechnungsfrei. Von 100–520 € werden 20% behalten, von 520–1.000 € 30%, von 1.000–1.200 € (bei Minderjährigen bis 1.500 €) 10%.
Wie lange bekomme ich Bürgergeld?
Das Bürgergeld wird unbefristet bewilligt, solange die Hilfebedürftigkeit besteht. Es wird in der Regel für 6 Monate bewilligt und dann neu überprüft.
Was passiert, wenn ich Bürgergeld ablehne oder Mitwirkung verweigere?
Bei Pflichtverletzungen (z.B. Ablehnung einer zumutbaren Stelle) drohen Leistungsminderungen: 10% des Regelbedarfs für 1 Monat beim ersten Verstoß, bis zu 30% beim dritten.

Weitere hilfreiche Rechner & Ratgeber

Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Offizielle Steuerdaten und Rechengrößen
Deutsche Rentenversicherung
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
Bundesgesundheitsministerium
Informationen zu Kranken- und Pflegeversicherung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.

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