Gross Net Calculator Austria: Your Net Salary & Bonuses
Calculate income tax, social security and net income in Austria for the year 2026. Automatically includes holiday and Christmas bonuses.
Österreichische Sonderzahlungen und SV-Abzüge simulieren
Das Lohnsystem in Österreich zeichnet sich durch die traditionelle Auszahlung von 14 Gehältern pro Jahr aus. Das 13. Gehalt (Urlaubszuschuss) und das 14. Gehalt (Weihnachtsremuneration) unterliegen dabei einer stark vergünstigten Lohnsteuer. Berechnen Sie mit unserem Tool exakt, wie viel Netto Ihnen monatlich und aufs Jahr gerechnet zur Verfügung steht.
Salary Information Austria
Holiday & Christmas bonus (highly tax-advantaged)
€ 2.454,78
Net payout for regular working months (12x per year)
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Das Lohnsteuersystem in Österreich (Stand 2026)
In Österreich gilt ein progressiver Einkommensteuertarif mit sieben Stufen. Um der schleichenden Steuererhöhung (kalte Progression) entgegenzuwirken, werden die Stufen seit 2023 jährlich automatisch an die Inflationsrate angepasst. Für das Jahr 2026 gilt folgende Lohnsteuertabelle für das steuerpflichtige Einkommen (Bruttogehalt nach Abzug der Sozialversicherung und Freibeträge):
| Stufe | Zu versteuerndes Einkommen (jährlich) | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|
| 1. Stufe | bis 13.539 € | 0 % (steuerfreies Existenzminimum) |
| 2. Stufe | über 13.539 € bis 21.992 € | 20 % |
| 3. Stufe | über 21.992 € bis 36.458 € | 30 % |
| 4. Stufe | über 36.458 € bis 70.365 € | 40 % |
| 5. Stufe | über 70.365 € bis 104.859 € | 48 % |
| 6. Stufe | über 104.859 € bis 1.000.000 € | 50 % |
| 7. Stufe | über 1.000.000 € | 55 % |
13. und 14. Gehalt: Die steuerlich begünstigten Sonderzahlungen
Das 13. Gehalt (Urlaubszuschuss) und das 14. Gehalt (Weihnachtsremuneration) sind in Österreich tariflich oder vertraglich fest verankert. Diese Sonderzahlungen werden steuerlich deutlich milder behandelt als die regulären 12 Monatsgehälter:
- Steuerfreibetrag: Die ersten 620,00 Euro an Sonderzahlungen pro Kalenderjahr sind komplett lohnsteuerfrei.
- Begünstigter Steuersatz: Lohnsteuerpflichtige Beträge oberhalb des Freibetrags werden innerhalb der sogenannten Jahressechstegrenze mit einem pauschalen Satz von nur 6,00 Prozent besteuert (anstatt des progressiven Normaltarifs von bis zu 50 %).
- Sozialversicherung: Auf Sonderzahlungen fällt ein verringerter Sozialversicherungsbeitrag von pauschal 17,07 Prozent an (Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung).
Sozialversicherungsabzüge und Entlastungen für Arbeitnehmer
Die Sozialversicherung in Österreich (ASVG) ist ein Pflichtsystem. Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Neben den Standard-Beitragssätzen existieren spezielle Begünstigungen und Obergrenzen:
1. Entlastung für geringe Einkommen
Um Geringverdiener gezielt zu entlasten, wird der Arbeitslosenversicherungsbeitrag (regulär 2,95 % für den Arbeitnehmer) bei monatlichen Gehältern unter 2.630 Euro gestaffelt abgesenkt. Wer weniger als 2.225 Euro Brutto verdient, zahlt 0,00 % Arbeitslosenversicherung.
2. Die Höchstbeitragsgrundlage
Die Höchstbeitragsgrundlage (2026: 6.930,00 Euro monatlich bzw. 13.860 Euro jährlich für Sonderzahlungen) deckelt die Beiträge. Höhere Einkommensteile sind beitragsfrei, wodurch der prozentuale Lohnabzug bei sehr gut verdienenden Angestellten sinkt (Regressions-Effekt).
3. Steuerabsetzbeträge
Steuerabsetzbeträge verringern direkt den errechneten Lohnsteuerbetrag (im Gegensatz zu Freibeträgen, die nur die Bemessungsgrundlage senken). Die wichtigsten sind: Der **Verkehrsabsetzbetrag** (steht jedem Arbeitnehmer in Österreich zur Abgeltung der Fahrtkosten zur Arbeit zu) sowie der **Familienbonus Plus** (ein steuerlicher Absetzbetrag von bis zu 2.000 € pro Kind und Jahr, der die Lohnsteuer bis auf Null senken kann).