Wie rechnet man Monatsgehalt in Stundenlohn um?
Die Berechnung des Stundenlohns ist sowohl bei Gehaltsverhandlungen als auch bei der Überprüfung des Mindestlohns von zentraler Bedeutung. Da Monate unterschiedlich viele Tage und Wochenenden haben, reicht eine einfache Teilung durch 4 Wochen nicht aus. Stattdessen nutzt man die gesetzliche **Quartalsformel**.
Die offizielle BAG-Quartalsformel
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) legt fest, dass ein Quartal genau 13 Wochen umfasst (52 Wochen / 4 Quartale). Daraus ergibt sich folgende anerkannte Berechnungsweise:
Beispiel: Bei einem Monatsbrutto von 3.000 € und einer 40-Stunden-Woche beträgt die Rechnung: (3.000 € × 3) / (13 × 40) = 9.000 / 520 = 17,31 € pro Stunde.
Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland
Niemand darf in Deutschland unter dem gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt werden (ausgenommen bestimmte Praktika, Jugendliche ohne Ausbildung und Langzeitarbeitslose beim Wiedereinstieg). Die Entwicklung zeigt eine deutliche Steigerung:
| Jahr | Gesetzlicher Mindestlohn |
|---|---|
| 2026 | 13,90 € / Stunde |
| 2025 | 12,82 € / Stunde |
| 2024 | 12,41 € / Stunde |
Achtung bei Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Bei der Berechnung der tatsächlichen Stunden darfst du unbezahlte Pausenzeiten nicht zu den Arbeitsstunden zählen. Das Arbeitszeitgesetz schreibt zwingend vor:
- Bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden: mindestens 30 Minuten Ruhepause.
- Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Ruhepause.
Häufige Fragen zum Stundenlohnrechner
Stundenlohn = (Monatsgehalt * 3) / (13 * Wochenarbeitszeit). Alternativ teilt man das Gehalt durch den Monatsfaktor von ca. 4,33.