Wann zahlt die Krankenkasse und wie hoch ist die Absicherung?
Wer über längere Zeit krankgeschrieben ist, steht schnell vor finanziellen Herausforderungen. Nach der **sechswöchigen Lohnfortzahlung** durch den Arbeitgeber entfällt das reguläre Gehalt. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten dann das **gesetzliche Krankengeld** (§ 47 SGB V), welches jedoch spürbar unter dem gewohnten Nettogehalt liegt.
Die gesetzlichen Grenzregeln:
- 70 % vom Brutto: Basis ist das Bruttogehalt (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
- 90 % vom Netto: Das Krankengeld darf maximal 90 % deines Nettoverdienstes betragen.
- 100 % Netto-Cap: Es darf auf keinen Fall das reguläre laufende Netto-Regelentgelt übersteigen.
Obergrenzen 2026:
- Höchstsatz 2026: 135,63 € brutto pro Tag (ca. 4.068,90 € brutto im Monat).
- Abzüge: Vom Bruttokrankengeld gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
- Progressionsvorbehalt: Das Krankengeld ist steuerfrei, erhöht aber deinen Steuersatz.
Wie entsteht die „Krankengeldlücke“?
Da das Brutto-Krankengeld durch die 70/90-Regelung verringert und durch die Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich gedeckelt ist, entsteht eine erhebliche Differenz zu deinem gewohnten Gehalt. Diese Differenz wird als **Krankengeldlücke** bezeichnet.
Besonders hart trifft es Gutverdiener, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Da ihr Verdienst über dem Limit nicht für die Krankengeldermittlung herangezogen wird, liegt ihr Krankengeld oft weit unter 70 % ihres tatsächlichen Bruttogehalts.
Tipp zur Absicherung: Um diese monatliche Lücke zu schließen, kann eine private **Krankentagegeld-Zusatzversicherung** abgeschlossen werden. Diese zahlt ein frei wählbares Tagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit steuerfrei aus.
Berücksichtigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Sonderzahlungen (Einmalzahlungen), die in den letzten 12 Monaten vor der Erkrankung abgerechnet wurden, federn den Verlust etwas ab.
Die Summe aller beitragspflichtigen Einmalzahlungen wird durch 360 geteilt und erhöht das tägliche Bruttogehalt um diesen Hinzurechnungsbetrag. Entsprechend wird auch die 90-%-Nettogrenze um einen proportionalen Nettoanteil angehoben, damit du von deinen Einmalzahlungen profitierst.