Für wen gilt die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ab 2026?
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Rentenpakets II die Weichen gestellt: Solo-Selbstständige ohne obligatorische Altersvorsorge sollen künftig verpflichtet werden, für das Alter vorzusorgen. Das Ziel ist klar: Altersarmut bei Selbstständigen verhindern, die bislang weder in ein berufsständisches Versorgungswerk noch in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen.
Welche Selbstständigen sind von der Rentenpflicht betroffen?
Die geplante Versicherungspflicht richtet sich an Selbstständige, die bisher keiner Pflichtversicherung unterliegen. Konkret betrifft das vor allem:
- Solo-Selbstständige: Freiberufler und Gewerbetreibende ohne Angestellte, die nicht bereits über ein Versorgungswerk (z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten) abgesichert sind.
- Gig-Worker und Plattformarbeiter: Personen, die über digitale Plattformen tätig sind und formal als Selbstständige gelten, etwa Freelancer auf Upwork oder Fiverr, Lieferfahrer oder Kreative auf Projektbasis.
- Nebenberuflich Selbstständige: Wenn die Selbstständigkeit die Haupttätigkeit darstellt und kein anderweitiger Schutz besteht, kann ebenfalls Versicherungspflicht greifen.
Nicht betroffen sind Selbstständige, die bereits pflichtversichert sind (z.B. Handwerker mit Pflichtbeiträgen, Künstler über die Künstlersozialkasse) oder über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sind.
Wie hoch sind die Beiträge bei der gesetzlichen Rentenversicherung?
Wer keine alternative Vorsorge nachweist, wird automatisch in die GRV aufgenommen. Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit ca. 96,72 €/Monat (basierend auf der Mindestbemessungsgrundlage). Wer einkommensabhängig den Regelbeitrag zahlt, kommt auf ca. 219 €/Monat (berechnet auf Basis der Bezugsgröße). Bei hohem Einkommen können Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (West: 7.550 €/Monat in 2025) anfallen.
Unter welchen Kriterien ist eine private Altersvorsorge insolvenzsicher?
Selbstständige können sich von der GRV-Pflicht befreien lassen, wenn sie eine private Altersvorsorge nachweisen, die drei zentrale Anforderungen erfüllt:
- Insolvenzsicherheit: Das Vorsorgeprodukt muss vor Gläubigerzugriff geschützt sein. Klassische ETF-Depots oder Aktienportfolios erfüllen diese Bedingung in der Regel nicht.
- Lebenslange Rente: Es muss eine lebenslange monatliche Rentenzahlung garantiert sein, kein einmaliger Kapitalabruf.
- Über Grundsicherungsniveau: Die garantierte Rente muss über dem Niveau der Grundsicherung im Alter liegen (2025: ca. 563 € für Alleinstehende zzgl. Warmmiete).
Welche Steuervorteile bietet die Rürup-Rente als GRV-Alternative?
Die Basisrente (Rürup) erfüllt alle drei Opt-Out-Kriterien und bietet darüber hinaus erhebliche Steuervorteile:
- Beitragsgrenze 2025: Bis zu 29.344 € pro Jahr (Ledige) bzw. 58.688 € (Verheiratete) können eingezahlt werden.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Seit 2023 sind Rürup-Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % ergibt das eine Steuerersparnis von bis zu 12.324 € jährlich.
- Insolvenzsicher: Rürup-Verträge sind pfändungsgeschützt und damit für den Opt-Out geeignet.
- Flexibilität: Die Beiträge können je nach Einkommenslage angepasst werden, auch Einmalzahlungen am Jahresende sind möglich.
Wie funktioniert die dreijährige Karenzzeit für Existenzgründer?
Existenzgründer erhalten eine Karenzzeit von 3 Jahren ab Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. In dieser Phase besteht keine Vorsorgepflicht, damit Gründer ihre finanziellen Mittel zunächst in den Aufbau ihres Unternehmens investieren können. Nach Ablauf der Karenzzeit müssen auch sie entweder GRV-Beiträge zahlen oder eine qualifizierte private Vorsorge nachweisen.
Wie sollten sich Selbstständige auf die neue Vorsorgepflicht vorbereiten?
- Bestandsaufnahme machen: Prüfen Sie, ob Sie bereits über ein Versorgungswerk oder die KSK abgesichert sind.
- Rürup-Angebote vergleichen: Die Konditionen unterscheiden sich stark. Achten Sie auf niedrige Verwaltungskosten und flexible Beitragsgestaltung.
- Steuerberater einbeziehen: Gerade bei schwankendem Einkommen lohnt die individuelle Beratung zur optimalen Beitragshöhe.
- Rentenlücke berechnen: Ermitteln Sie, wie viel Vorsorge Sie tatsächlich benötigen, um im Alter auskömmlich leben zu können.
Quellen: Rentenpaket II (Bundesregierung), Deutsche Rentenversicherung, Bundesfinanzministerium (Sonderausgabenabzug Basisrente 2025)
Altersvorsorge planen: Berechnen Sie Ihre Rentenlücke und den optimalen Beitrag mit dem Rentenrechner und dem Rürup-Rechner.
