Um wie viel steigt das Nettoeinkommen durch den Grundfreibetrag?
Gute Nachrichten zum Jahresstart: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab dem 01.01.2026 auf 12.348 Euro. Das sind 252 Euro mehr als noch 2025 (12.096 €). Für Verheiratete mit Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro. Diese Erhöhung basiert auf dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung und ist verfassungsrechtlich geboten.
Was ist der Grundfreibetrag und wie schützt er das Existenzminimum?
Der Grundfreibetrag sichert das steuerliche Existenzminimum. Bis zu diesem Betrag müssen Sie auf Ihr zu versteuerndes Einkommen keine Einkommensteuer zahlen. Erst jeder Euro, der darüber liegt, wird besteuert, beginnend mit dem Eingangssteuersatz von 14 %. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig anhand des Existenzminimumberichts angepasst, den die Bundesregierung alle zwei Jahre vorlegt.
Wie hat sich der Grundfreibetrag von 2015 bis 2026 entwickelt?
| Jahr | Freibetrag (Ledige) | Freibetrag (Verheiratete) |
|---|---|---|
| 2015 | 8.472 € | 16.944 € |
| 2016 | 8.652 € | 17.304 € |
| 2017 | 8.820 € | 17.640 € |
| 2018 | 9.000 € | 18.000 € |
| 2019 | 9.168 € | 18.336 € |
| 2020 | 9.408 € | 18.816 € |
| 2021 | 9.744 € | 19.488 € |
| 2022 | 10.347 € | 20.694 € |
| 2023 | 10.908 € | 21.816 € |
| 2024 | 11.604 € | 23.208 € |
| 2025 | 12.096 € | 24.192 € |
| 2026 | 12.348 € | 24.696 € |
Seit 2015 ist der Grundfreibetrag um fast 3.900 € gestiegen, eine Steigerung von über 45 %. Besonders deutlich fiel der Anstieg in den Jahren 2022 bis 2024 aus, als die Inflation zu beschleunigten Anpassungen zwang.
Wie hoch ist Ihre konkrete Steuerersparnis im Jahr 2026?
Durch die Anhebung des Grundfreibetrags und die Tarifverschiebung ergibt sich für verschiedene Einkommensstufen eine spürbare Entlastung (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, geschätzte Jahreswerte):
| Bruttoeinkommen (Jahr) | Ersparnis 2026 vs. 2025 (ca.) |
|---|---|
| 25.000 € | ca. 60 € |
| 35.000 € | ca. 100 € |
| 45.000 € | ca. 130 € |
| 55.000 € | ca. 148 € |
| 70.000 € | ca. 155 € |
Werte gerundet, tatsächliche Ersparnis hängt von individuellen Faktoren ab (Kirchensteuer, Freibeträge, Sonderausgaben).
Wie verhindert die Erhöhung des Freibetrags die kalte Progression?
Ohne regelmäßige Erhöhung des Grundfreibetrags würde die sogenannte kalte Progression dafür sorgen, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen. Das Ergebnis: Sie verdienen nominal mehr, haben aber real weniger Kaufkraft. Die Tarifverschiebung 2026 soll genau das verhindern, indem nicht nur der Grundfreibetrag, sondern auch die Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach oben angepasst werden.
Wie ermittelt die Bundesregierung die Höhe des Grundfreibetrags?
Die Höhe des Grundfreibetrags wird durch den Existenzminimumbericht bestimmt, den die Bundesregierung alle zwei Jahre vorlegt. Dieser berechnet, wie viel ein Erwachsener mindestens zum Leben braucht (Nahrung, Kleidung, Wohnung, Heizung). Für 2026 wurde das sächliche Existenzminimum eines Alleinstehenden auf 12.348 € beziffert, exakt der neue Grundfreibetrag.
Welche zusätzlichen steuerlichen Entlastungen kommen 2026?
Nicht nur der Grundfreibetrag steigt. Auch das Kindergeld wird auf 259 Euro pro Kind erhöht, und der Kinderfreibetrag klettert auf 9.756 Euro. Zusammen mit der Tarifverschiebung ergibt sich für Familien eine deutlich spürbare Entlastung.
Quellen: Bundesfinanzministerium: Das ändert sich 2026, Existenzminimumbericht der Bundesregierung
Tipp: Nutzen Sie unseren Netto-Rechner, um Ihr neues Gehalt für 2026 zu prüfen und die Ersparnis gegenüber 2025 zu vergleichen.
