
Minijob-Grenze 2026: Anhebung auf 556 Euro geplant
Auf einen Blick
Mit dem Mindestlohn steigt auch die Minijob-Grenze. Erfahren Sie, wie viel Sie 2026 steuerfrei dazuverdienen dürfen.
Minijob-Grenze 2026: Automatische Anhebung auf 556 Euro
Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet: Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Verdienstgrenze fuer geringfuegige Beschaeftigung. Zum 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde, wodurch die Minijob-Grenze auf 556 Euro monatlich klettert.
Die Rechenformel hinter der Grenze
Die Minijob-Grenze ergibt sich aus folgender Formel:
Mindestlohn x 130 / 3 = Monatsgrenze
Der Faktor 130/3 (= 43,33) entspricht einer woechentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden bei 4,33 Wochen pro Monat.
Konkret fuer 2026: 12,82 Euro x 43,33 = 555,55 Euro, aufgerundet 556 Euro.
Bei 12,82 Euro Mindestlohn koennen Sie also maximal 43,3 Stunden pro Monat (ca. 10 Stunden pro Woche) im Minijob arbeiten, ohne die Grenze zu ueberschreiten.
Minijob-Grenzen und Mindestlohn 2020 bis 2026
| Jahr | Mindestlohn | Minijob-Grenze | Max. Stunden/Monat |
|---|---|---|---|
| 2020 | 9,35 Euro | 450 Euro (fest) | 48,1 Std. |
| 2021 | 9,60 Euro | 450 Euro (fest) | 46,9 Std. |
| 2022 (ab Okt.) | 12,00 Euro | 520 Euro (dynamisch) | 43,3 Std. |
| 2023 | 12,00 Euro | 520 Euro | 43,3 Std. |
| 2024 | 12,41 Euro | 538 Euro | 43,3 Std. |
| 2025 | 12,82 Euro | 556 Euro | 43,3 Std. |
| 2026 | 12,82 Euro | 556 Euro | 43,3 Std. |
Arbeitgeber-Pauschalabgaben: Ca. 30 % on top
Fuer Minijobber gilt: Brutto = Netto. Doch der Arbeitgeber traegt erhebliche Pauschalabgaben. Diese betragen insgesamt rund 30 % des Verdienstes:
| Abgabe | Satz | Bei 556 Euro |
|---|---|---|
| Pauschale Rentenversicherung | 15,00 % | 83,40 Euro |
| Pauschale Krankenversicherung | 13,00 % | 72,28 Euro |
| Pauschale Lohnsteuer | 2,00 % | 11,12 Euro |
| Insolvenzgeldumlage | 0,06 % | 0,33 Euro |
| Umlagen U1/U2/U3 | ca. 1,60 % | ca. 8,90 Euro |
| Gesamt AG-Kosten | ca. 31,66 % | ca. 176,03 Euro |
Der Arbeitgeber zahlt also bei einem 556-Euro-Minijob insgesamt rund 732 Euro pro Monat. Wichtig: Der Minijobber kann auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und den Eigenanteil von 3,6 % (ca. 20 Euro) selbst zahlen, um volle RV-Ansprueche zu erwerben. Seit 2013 ist die RV-Pflicht Standard, die Befreiung muss aktiv beantragt werden.
Midijob: Der Uebergangsbereich von 556,01 bis 2.000 Euro
Wer mehr als 556 Euro verdient, faellt in den sogenannten Uebergangsbereich (frueher Gleitzone). Hier steigen die Sozialversicherungsbeitraege fuer den Arbeitnehmer gleitend an:
- Bei 556,01 Euro zahlen Sie als AN nur minimale Beitraege (ca. 10 % statt volle 20 %).
- Bei 2.000 Euro erreichen Sie den vollen Beitragssatz.
- Der Arbeitgeber zahlt von Anfang an den vollen Beitragssatz.
Der Midijob lohnt sich besonders, wenn Sie etwas mehr als 556 Euro verdienen moechten, aber die volle Sozialversicherungslast vermeiden wollen. Rentenansprueche werden im Uebergangsbereich uebrigens auf Basis des tatsaechlichen Entgelts berechnet, nicht auf Basis des reduzierten Beitrags - ein grosser Vorteil seit der Reform 2022.
Praktische Tipps fuer Minijobber
- Mehrere Minijobs: Ein Minijob neben einer Hauptbeschaeftigung bleibt abgabenfrei. Ab dem zweiten Minijob werden alle Minijobs mit der Hauptbeschaeftigung zusammengerechnet.
- Kurzfristige Beschaeftigung: Alternativ zum Minijob gibt es die kurzfristige Beschaeftigung (max. 70 Arbeitstage/Jahr), bei der keine Verdienstgrenze gilt.
- Krankenversicherung: Ein Minijob allein begruendet keinen KV-Schutz. Sie muessen anderweitig versichert sein (Familienversicherung, studentische KV etc.).
Quellen: SGB IV Paragraph 8, Paragraph 8a; Mindestlohngesetz; Minijob-Zentrale; BMAS Sozialversicherungswerte 2026
Minijob berechnen: Was bleibt vom Minijob netto? Und was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber wirklich? Nutzen Sie unseren Gehaltsrechner oder den Arbeitgeber-Rechner.
Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026
Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.