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Steuerklasse wechseln

Verheiratete können die Steuerklasse einmal jährlich bis zum 30. November beim Finanzamt wechseln.

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können ihre Steuerklassenkombination einmal pro Jahr beim Finanzamt wechseln. Ziel ist es, die monatlichen Steuerabzüge optimal auf die Einkommenssituation abzustimmen.

Mögliche Steuerklassenkombinationen für Ehepaare

  • IV / IV: Beide Partner ähnliches Einkommen – faire monatliche Aufteilung
  • III / V: Deutlicher Einkommensunterschied – der Besserverdienende wählt III
  • IV / IV mit Faktor: Monatlich korrekte Steuer, kein Ausgleich bei der Steuererklärung

Wann lohnt sich welche Kombination?

Die Kombination III/V ist vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Der Partner in Klasse III zahlt sehr wenig Lohnsteuer, der Partner in Klasse V erheblich mehr – zusammen aber oft ähnlich wie bei IV/IV. Da III/V oft zu Nachzahlungen führt, ist IV/IV mit Faktor meist die bessere Wahl.

So wechseln Sie die Steuerklasse

  1. Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel" beim zuständigen Finanzamt stellen
  2. Oder: Online über das Portal ELSTER (www.elster.de)
  3. Frist: Bis zum 30. November für das laufende Jahr
  4. Der Wechsel wirkt ab dem Folgemonat nach dem Antrag

Sonderfall: Heirat und Scheidung

Im Heiratsjahr können Ehepartner sofort die Kombination wechseln. Im Trennungsjahr gelten bis zum Jahresende noch die günstigeren Ehegatten-Steuerklassen.

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