Brutto Netto Rechner Logo
BruttoNettoRechner
steuern

Steuerklasse 2

Steuerklasse II gewährt Alleinerziehenden einen Entlastungsbetrag von 4.260 € pro Jahr – für jedes weitere Kind kommen 240 € hinzu.

Die Steuerklasse 2 (Steuerklasse II) ist eine Sonder-Steuerklasse, die ausschließlich alleinerziehenden Arbeitnehmern zusteht. Ihr entscheidender Vorteil gegenüber der Steuerklasse I: der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.260 € pro Jahr. Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind erhöht sich dieser Betrag um 240 €. Dieses Instrument wurde 2004 eingeführt und 2020 pandemiebedingt auf das aktuelle Niveau angehoben.

Voraussetzungen für Steuerklasse 2 (2026)

Nicht jeder Alleinerziehende hat automatisch Anspruch. Folgende Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein:

  • Mindestens ein Kind im Haushalt, für das Kindergeld oder Kinderfreibetrag bezogen wird
  • Das Kind ist unter 18 Jahre alt (oder unter 25 in Ausbildung/Studium)
  • Keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person (Ausnahme: volljährige Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, oder pflegebedürftige Angehörige)
  • Der Arbeitnehmer ist nicht verheiratet bzw. dauerhaft getrennt lebend

Wichtig: Zieht ein neuer Partner in die Wohnung, entfällt der Anspruch auf Steuerklasse 2 – auch wenn keine Ehe geschlossen wird. Das Finanzamt prüft anhand der Meldeadresse.

Entlastungsbetrag – so wirkt er sich aus

Anzahl KinderEntlastungsbetrag/JahrSteuerersparnis ca.
1 Kind4.260 €ca. 850–1.400 €
2 Kinder4.500 €ca. 900–1.500 €
3 Kinder4.740 €ca. 950–1.600 €

Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei höherem Einkommen ist die Ersparnis absolut größer.

Nettovergleich: Steuerklasse 1 vs. 2 (2026)

Brutto monatl.Netto StKl 1Netto StKl 2Vorteil/Monat
2.500 €ca. 1.810 €ca. 1.890 €+80 €
3.500 €ca. 2.380 €ca. 2.480 €+100 €
4.500 €ca. 2.880 €ca. 3.000 €+120 €

Antrag und Wechsel

Steuerklasse 2 wird nicht automatisch zugewiesen. Sie muss beim Finanzamt mit dem Formular „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" (Anlage Kinder) beantragt werden. Alternativ kann der Antrag über das ELSTER-Portal digital eingereicht werden. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat. Wer die Voraussetzungen verliert (z. B. durch Einzug eines Partners), muss dies dem Finanzamt unverzüglich melden – andernfalls drohen Nachforderungen.

Häufiger Fehler: Steuerklasse 2 nicht beantragt

Viele Alleinerziehende wissen nicht, dass sie aktiv wechseln müssen, und bleiben jahrelang in Steuerklasse 1. In diesem Fall lohnt sich eine rückwirkende Korrektur über die Steuererklärung: Der Entlastungsbetrag kann in der Anlage Kind nachträglich geltend gemacht werden. Die Erstattung kann bis zu vier Jahre rückwirkend erfolgen.

Jetzt berechnen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für Ihre persönliche Berechnung.

Zum Rechner →
Steuerklasse 2: Definition & Erklärung | Brutto Netto Rechner