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Andre M.
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BAföG Freibeträge 2026: Wie viel dürfen Eltern verdienen?

BAföG Freibeträge 2026: Wie viel dürfen Eltern verdienen?

Auf einen Blick

BAföG 2026: Eltern-Freibeträge, Geschwisterbonus und Höchstsatz – alle Zahlen im Überblick.

Wie wird das BAföG im Jahr 2026 berechnet?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht Studierenden und Schülern eine finanzielle Unterstützung, wenn die eigenen Mittel und die der Eltern nicht ausreichen. Die zentrale Frage lautet: Wie viel dürfen die Eltern verdienen, damit ein BAföG-Anspruch besteht? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab - insbesondere den Freibeträgen, die regelmäßig angepasst werden. In diesem Ratgeber erklären wir die aktuellen Bedarfssätze, Freibeträge und Geschwisterregelungen für 2026.

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz im Jahr 2026?

Der BAföG-Höchstsatz setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die je nach Wohnsituation und Versicherungsstatus variieren. Die wichtigsten Bedarfssätze für Studierende an Hochschulen im Bewilligungszeitraum 2026:

  • Grundbedarf: 475 € pro Monat
  • Wohnpauschale: 380 € pro Monat (bei eigener Wohnung; bei Elternwohnung: 59 €)
  • Krankenversicherungszuschlag: 94 € pro Monat (für selbst versicherte Studierende)
  • Pflegeversicherungszuschlag: 28 € pro Monat

Daraus ergibt sich der Höchstsatz von 992 € pro Monat für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und selbst krankenversichert sind. Bei Wohnung bei den Eltern und Familienversicherung liegt der Bedarf bei ca. 534 €.

Hinweis: Die BAföG-Sätze werden regelmäßig angepasst. Die hier genannten Werte basieren auf den für das Schuljahr/Studienjahr 2025/2026 geltenden Beträgen gemäß der letzten BAföG-Reform (29. BAföGÄndG). Eine weitere Anpassung wird politisch diskutiert.

Welche Freibeträge gelten für das Einkommen der Eltern?

Ob und wie viel BAföG Sie erhalten, hängt maßgeblich vom Einkommen Ihrer Eltern ab. Das BAföG-Amt zieht vom Bruttoeinkommen der Eltern verschiedene Pauschalen und Freibeträge ab, um das anrechenbare Einkommen zu ermitteln. Die wichtigsten Freibeträge (monatlich):

  • Freibetrag für verheiratete Eltern (zusammen): 2.415 € netto
  • Freibetrag für alleinerziehenden Elternteil: 1.605 € netto
  • Freibetrag für den Stiefelternteil/Ehepartner: 810 € netto

Diese Beträge beziehen sich auf das bereinigte Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und bestimmten Pauschalen. Vom Bruttoeinkommen werden folgende Abzüge vorgenommen:

  • Steuern (Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag)
  • Sozialversicherungspauschale: 21,6 % für Arbeitnehmer
  • Werbungskostenpauschale: 1.230 €/Jahr

Wie beeinflussen Geschwister den BAföG-Anspruch?

Für jedes weitere Kind der Eltern, das sich in einer Ausbildung befindet oder noch nicht 25 Jahre alt ist und unterhalten wird, erhöh sich der Freibetrag. Pro berücksichtigungsfähigem Geschwisterkind steigt der Eltern-Freibetrag um:

  • 730 € monatlich für jedes weitere Kind, das selbst kein BAföG erhält

Erhält ein Geschwisterkind selbst BAföG, wird es bei der Freibetragsberechnung nicht mehr berücksichtigt, da es als eigenständig finanziert gilt.

Beispiel: Ein Ehepaar hat drei Kinder. Kind 1 studiert und beantragt BAföG. Kind 2 (19 Jahre) macht eine Ausbildung, erhält aber kein BAföG. Kind 3 (16 Jahre) geht noch zur Schule. Der Freibetrag der Eltern beträgt: 2.415 € + 730 € (Kind 2) + 730 € (Kind 3) = 3.875 € netto.

Wie hoch ist der BAföG-Anspruch bei verschiedenen Elterneinkommen?

Die folgende Tabelle zeigt den ungefähr monatlichen BAföG-Anspruch für Studierende (Höchstsatz 992 €, eigene Wohnung, selbst versichert) bei verschiedenen Bruttoeinkommen der Eltern. Annahmen: Verheiratete Eltern, ein unterhaltsberechtigtes Kind (der Antragsteller), keine weiteren Geschwister, Werte sind Näherungswerte:

Brutto Eltern/Jahr (gesamt) Bereinigtes Netto/Monat (ca.) Anrechnungsbetrag BAföG-Anspruch/Monat (ca.)
30.000 € ca. 1.780 € 0 € 992 € (Höchstsatz)
40.000 € ca. 2.350 € 0 € 992 € (Höchstsatz)
50.000 € ca. 2.870 € ca. 228 € ca. 764 €
60.000 € ca. 3.370 € ca. 478 € ca. 514 €
70.000 € ca. 3.820 € ca. 703 € ca. 289 €
80.000 € ca. 4.250 € ca. 918 € ca. 74 €

Hinweis: Bei zwei oder mehr Geschwistern verschieben sich die Grenzen deutlich nach oben. Dann können auch Eltern mit einem Bruttoeinkommen von 80.000 € oder mehr noch BAföG-berechtigt sein. Der Anrechnungsbetrag (50 % des übersteigenden Einkommens) wird dabei auf alle BAföG-berechtigten Kinder verteilt.

Welche Regeln gelten für das eigene Einkommen und Vermögen des Studierenden?

Auch das eigene Einkommen und Vermögen des BAföG-Empfängers wird berücksichtigt:

Wie hoch ist der Einkommensfreibetrag für Studierende?

  • Mini-Job-Grenze: Studierende dürfen während des Bewilligungszeitraums durchschnittlich bis zu 556 € brutto/Monat (Minijob) verdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird.
  • Jährlicher Freibetrag: Umgerechnet auf 12 Monate ergibt sich ein Jahresfreibetrag von ca. 6.672 €.
  • Überschreitendes Einkommen wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet.

Wie hoch ist der Vermögensfreibetrag beim BAföG?

  • Freibetrag: 15.000 € für Studierende (seit der 27. BAföG-Änderung).
  • Vermögen über dem Freibetrag wird auf den Bewilligungszeitraum umgerechnet und angerechnet.
  • Was zählt als Vermögen? Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge, Lebensversicherungen, PKW-Wert. Nicht angerechnet: selbst genutzter Hausrat, angemessenes Auto (Streitwert ca. 7.500 €).

Wann besteht Anspruch auf elternunabhängiges BAföG?

In bestimmten Fällen wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt. Elternunabhängiges BAföG erhalten Sie, wenn Sie:

  • Nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 5 Jahre erwerbstätig waren (Einkommen mindestens zur Bedarfsdeckung).
  • Nach einer 3-jährigen berufsqualifizierenden Ausbildung mindestens 3 Jahre erwerbstätig waren.
  • Bei Beginn des Ausbildungsabschnitts bereits das 30. Lebensjahr vollendet haben (für Master: 35. Lebensjahr).
  • Als Vollwaise oder mit unbekanntem Aufenthaltsort der Eltern gelten.

Bei elternunabhängigem BAföG erhalten die meisten Studierenden den Höchstsatz, da nur das eigene Einkommen und Vermögen angerechnet wird.

Wie funktioniert die BAföG-Rückzahlung?

BAföG für Studierende wird zur Hälfte als Zuschuss (geschenkt) und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gewährt. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Wichtige Regelungen:

  • Rückzahlungsobergrenze: Maximal 10.010 € müssen zurückgezahlt werden - auch wenn das Darlehen höher war.
  • Monatsrate: 130 € pro Monat (vierteljährlich 390 €).
  • Freistellung: Bei niedrigem Einkommen können Sie sich freistellen lassen. Der Freibetrag liegt bei ca. 1.605 € netto für Alleinstehende.
  • Rabatt bei Einmalzahlung: Bei vorzeitiger Rückzahlung des gesamten Darlehens erhalten Sie einen Nachlass von bis zu 50 % (nach Staffelung).

Welche Fristen gelten für den BAföG-Antrag?

Der BAföG-Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, da BAföG nicht rückwirkend gezahlt wird - frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Wichtige Tipps:

  • Formlosen Antrag vorweg senden: Ein formloses Schreiben („Hiermit beantrage ich BAföG ab...“) reicht zur Fristwahrung. Die vollständigen Unterlagen können nachgereicht werden.
  • Welches Amt? Für Studierende ist das Studierendenwerk am Hochschulort zuständig.
  • Bewilligungszeitraum: In der Regel 12 Monate. Danach muss ein Weiterförderungsantrag gestellt werden.
  • Leistungsnachweis: Nach dem 4. Semester müssen Sie einen Leistungsnachweis (§ 48 BAföG) vorlegen. Ohne diesen endet die Förderung.

Fazit: Lohnt sich ein BAföG-Antrag für Sie?

Viele Studierende verzichten auf einen BAföG-Antrag, weil sie glauben, ihre Eltern verdienten zu viel. Doch die Freibeträge sind großzügiger als oft angenommen - insbesondere bei mehreren Geschwistern. Selbst ein Teilanspruch von wenigen Hundert Euro monatlich kann über ein gesamtes Studium mehrere Tausend Euro ausmachen. Da die Hälfte ein Zuschuss ist und die Rückzahlung bei 10.010 € gedeckelt ist, lohnt sich ein Antrag fast immer.

Quellen: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der Fassung des 29. BAföGÄndG, BMBF - BAföG-Rechner und Bedarfssätze, Deutsches Studierendenwerk - BAföG-Informationen, Stand 2026.

BAföG berechnen: Ermitteln Sie Ihren individuellen BAföG-Anspruch unter Berücksichtigung der Eltern-Freibeträge und Geschwister: Zum BAföG-Rechner.

Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Offizielle Steuerdaten und Rechengrößen
Deutsche Rentenversicherung
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
Bundesgesundheitsministerium
Informationen zu Kranken- und Pflegeversicherung

Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.

Wichtiger Hinweis zur Berechnung

Diese Ergebnisse basieren auf den offiziellen Formeln des BMF (2026). Da individuelle steuerliche Merkmale (z.B. Freibeträge) variieren können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Mehr im Impressum.

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