
ElterngeldPlus Zuverdienstgrenzen 2025: Kombi mit Arbeit
Auf einen Blick
ElterngeldPlus erlaubt 32 Std./Woche Zuverdienst – Grenzen und Berechnung für Teilzeit.
Drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten, die sich flexibel kombinieren lassen. Die Wahl der richtigen Variante haengt vor allem davon ab, ob und wie viel Sie waehrend der Elternzeit arbeiten moechten.
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld ersetzt 65–67 % des wegfallenden Nettoeinkommens (bei Netto unter 1.240 € bis zu 100 %). Es wird fuer maximal 12 Monate gezahlt, mit Partnermonaten bis zu 14 Monate. Der Mindestbetrag liegt bei 300 €, der Hoechstbetrag bei 1.800 € monatlich. Wichtig: Waehrend des Bezugs von Basiselterngeld duerfen Sie maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus ist speziell fuer Eltern konzipiert, die frueh in Teilzeit zurueckkehren moechten. Es betraegt die Haelfte des Basiselterngeldes, wird dafuer aber doppelt so lange gezahlt: Aus einem Basiselterngeld-Monat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Bei Teilzeitarbeit kann sich ElterngeldPlus finanziell deutlich mehr lohnen als Basiselterngeld, da die Anrechnung des Zuverdienstes guenstiger ausfaellt.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus belohnt Paare, die sich die Kinderbetreuung teilen. Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche, erhalten sie jeweils 2 bis 4 zusaetzliche ElterngeldPlus-Monate. Der Bonus wird als ElterngeldPlus ausgezahlt.
Elterngeld nach Nettoeinkommen
Die folgende Tabelle zeigt den monatlichen Elterngeld-Anspruch bei verschiedenen Nettoeinkommen (Ersatzrate 65 %, ohne Zuverdienst):
| Nettoeinkommen vor Geburt | Basiselterngeld/Monat | ElterngeldPlus/Monat | Bezugsdauer ElterngeldPlus |
|---|---|---|---|
| 1.500 € | 975 € | 487 € | bis 24 Monate |
| 2.000 € | 1.300 € | 650 € | bis 24 Monate |
| 2.500 € | 1.625 € | 812 € | bis 24 Monate |
| 3.000 € | 1.800 € | 900 € | bis 24 Monate |
Hinweis: Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 € greift der Hoechstbetrag von 1.800 € beim Basiselterngeld. Die Ersatzrate von 65 % wuerde rechnerisch 1.950 € ergeben, wird aber gedeckelt.
Die 32-Stunden-Grenze fuer Teilzeit
Seit September 2021 gilt fuer alle Elterngeld-Varianten eine einheitliche Obergrenze von 32 Wochenarbeitsstunden. Wer mehr als 32 Stunden arbeitet, verliert den Anspruch auf Elterngeld komplett – nicht nur anteilig. Fuer den Partnerschaftsbonus muessen es gleichzeitig mindestens 24 Stunden pro Woche sein.
So wird Zuverdienst angerechnet
Verdienen Sie waehrend des Elterngeldbezugs hinzu, wird der Zuverdienst auf das Elterngeld angerechnet. Die Berechnung funktioniert so:
- Ihr Elterngeld-Netto (vor der Geburt) minus Ihr Teilzeit-Netto (waehrend Elternzeit) ergibt das Differenz-Netto.
- Von diesem Differenz-Netto werden 65–67 % als Elterngeld gezahlt.
Beispiel: Sie verdienten vor der Geburt 2.500 € netto und arbeiten nun Teilzeit fuer 1.200 € netto. Differenz: 1.300 €. Elterngeld: ca. 845 € (65 %). Ihr Gesamteinkommen in Teilzeit: 1.200 € + 845 € = 2.045 €.
Einkommensgrenzen seit April 2024
Seit dem 1. April 2024 gelten verschaerfte Einkommensgrenzen: Paare mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von mehr als 200.000 € (vorher 300.000 €) haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Fuer Alleinerziehende liegt die Grenze bei 150.000 €.
Quellen: BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz), Bundesministerium fuer Familie – Familienportal.de, Stand 2025.
Elterngeld optimieren: Berechnen Sie Ihren individuellen Anspruch und finden Sie die beste Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus: Zum Elterngeld-Rechner.
Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026
Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.